Ausgleich der Abschläge durch den Arbeitgeber

von
Heinerbumm

Wenn ich mit 63 in Rente ginge, müsste ich zum Ausgleich des Abschlags rund 23000 Euro zahlen. Kann mein Arbeitgeber diese Zahlung übernehmen anstatt eines Bonus? Wäre das bei Nachzahlung der Entgeltpunkte auf Grund des Versorgungsausgleichs auch möglich?

von
23

Wer die Zahlung zur Abschlagsausgleichszahlung leistet, ist dem Rentenversicherungsträger egal.
Sie allerdings müssen den Antrag stellen (scheinbar bereits erfolgt) und sie erhalten auch die Bestätigung über die Auswirkungen auf die RenteS

Auch der Abschlag auf Grund eines Versorgungsausgleiches kann ausgeglichen werden. Auch hier: Wer letztlich einzahlt, ist dem Rentenversicherungsträger egal.

Wichtig: Der Verwendungszweck auf der Überweisung muss für die Zuordnung richtig angegeben werden.

...was auch immer Sie mit 'anstatt eines Bonus' meinen?

Experten-Antwort

Wie bereits durch „23“ geschrieben, ist es möglich, dass der Arbeitgeber statt einer Bonuszahlung eine Einzahlung auf Ihr Versicherungskonto zum Ausgleich der Abschläge tätigt. Voraussetzung ist der Antrag auf eine Auskunft nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs).
Gleiches gilt für die Zahlung zum Ausgleich der im Versorgungsausgleich abgegebenen Entgeltpunkte.
Es ist keine Regelung bezüglich der Herkunft des Geldes vorhanden.

von
senf-dazu

Hallo "Heinerbumm"!

Rechnen Sie sich mal durch wieviele Entgeltpunkte Sie
a) zur Vermeidung des Abschlags oder
b) zum Ausgleich der Minderung durch den Versorgungsausgleich
für das Geld "kaufen" können.

Da gibt es durchaus einen Unterschied.

von
heinerbumm

[quote=2]
Wie bereits durch „23“ geschrieben, ist es möglich, dass der Arbeitgeber statt einer Bonuszahlung eine Einzahlung auf Ihr Versicherungskonto zum Ausgleich der Abschläge tätigt. Voraussetzung ist der Antrag auf eine Auskunft nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs).
Gleiches gilt für die Zahlung zum Ausgleich der im Versorgungsausgleich abgegebenen Entgeltpunkte.
Es ist keine Regelung bezüglich der Herkunft des Geldes vorhanden

Wären solche Beiträge des Arbeitgebers dann auch steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei?

Experten-Antwort

Woher das gezahlte Geld kommt, ob von Ihnen oder vom Arbeitgeber, ist egal. Letztlich wird zu klären bleiben, ob das Geld als Arbeitsentgelt einzustufen ist und somit beitragspflichtig in der SV ist. Wie schon mehrfach im Forum geschrieben, können die Ausgleichszahlungen dann ggf. als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Ob Sie die möglichen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft haben, klären Sie bitte mit einem Steuerberater.

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