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Ausgleich der Rentenminderung

von ackibaun17.02.2009 | 18:35
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo bin hier auf dieses Forum gestoßen, weil ich in einer ziemlich schwierigen Situation Rat benötige: Nach meiner Altersteilzeit wollte ich mit 60 in Rente gehen (Jahrgang 49) muss aber neben der ja ohnehin niedrigeren Rente (statt 65) auch diesen Minderungsabschlag zahlen (0,3% mtl. = x 5 Jahre 18%) Meine Rente wird sich auf ca. Brutto 1.400,-- (Bin verheiratet aber konnte nur Alleinverdiener sein) belaufen. Der monatliche Abschlag sozusagen ca, 252,- Gibt es aufgrund dieser Zahlen schon eine Möglichkeit sich die ungefähre Höhe eines Beitrages zum Minderungsausgleich zu errechnen oder wie müsste ich mir die Formel zurechtlegen (Ich verstehe diese hier und da 'hingehauene' Rentenformel einfach nicht richtig. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

Eine Minderung von 18% kann durch einen eigenen Beitragsaufwand ausgeglichen werden.

Bei einer Bruttorente von 1400 EUR, würde der Ausgleich von 18% ca. 70.000 EUR betragen.

Die Jahrgänge 1946-1951 können mit Vollendung des 60. Lebensjahrs die Altersrente wegen Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen, wenn Sie unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen, bis zum 31.12.2003 einen Altersteilzeitvertrag oder Auflösungsvertrag geschlossen haben.

Die Rentenminderung richtet sich entsprechend dem Geburtsjahrgang.

17 Antworten

Ausgleicham 17.02.2009 | 19:46
Was soll das für ein Minderungsausgleich sein???
ackibaunam 17.02.2009 | 20:01
da ich mich nach dem Altersteilzeitende am 1.6.2009 in die 60-er Rente (statt 65 Eintritt) kann ich zwar die mir für das Renteneintrittsalter 60 vorgerechnete Rente beziehen, aber nur mit einem verminderten Abschlagsbetrag von monatlich 18% . Die Reduzierung der Rente durch Eintritt 60 statt 65 war für mich sowieso ein Kompromiss mit Einbussen, aber niemand im Betrieb und auch nicht bei der ersten Rentenauskunft hat mich auf den zusätzlichen Abschlag aufmerksam gemacht!! Erst jetzt beim Rentenantrag durch Nachfragen beim Rentenversicherungsbund. Da ich aber auf der Internet-Seite von der Möglichkeit einer Beitragsausgleichzahlung gelesen habe, die diesen Abschlag/Minderung verhindern oder reduzieren könnte, wollte ich mich einfach mal informieren, ob jemand eine einfach Formel kennt. Mittlerweile weiss ich zu meiner ersten Anfrage noch weitere Eckdaten aus der letzten Renteninformation Beiträge bisher E 99.426,67 Entgeltpunkte 50,3306 Aber wie gesagt, damit kann ich nicht viel anfangen
-_-am 17.02.2009 | 20:05
Dazu können Sie eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Verwenden Sie das Formular V210. Erhältlich als PDF unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
Wolfgangam 17.02.2009 | 21:02
...und, ackibaum, nehmen Sie Abstand von dem möglichen Ausgleich. Den möglichen Ausgleich - durch Bareinzahlung - haben Sie realistisch gesehen nicht unter weit 20 Jahren wieder raus. Dann sind Sie wo ...1,80 tief ? ;-) Lassen Sie sich die Berechnung kommen und realisieren es dann anhand von Zahlen. Gruß w.
Knut Rassmussenam 18.02.2009 | 07:14
Pro Euro der Minderung müssten ca. 230 EUR eingezahlt werden. Das ergibt allerdings einen Bruttobetrag der noch um Kranken- und Pflegeversicherung zu mindern ist. Netto erwirtschaften Sie den eingezahlten Betrag nach ca. 24 Rentenjahren. Jeder Auszahlplan einer Bank bietet mehr.
Paulaam 18.02.2009 | 07:27
Hallo ackibaun, laden Sie ich mal diese Broschüre herunter: http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/nn_94734/DR… Dort finden Sie auf Seite 31 eine Tabelle zur überschlägigen Berechnung. Die Frage, ob es sich lohnt, möchte ich offen lassen. Vielleicht werden Sie ja 100 Jahre alt. Paula
ackibaunam 18.02.2009 | 08:38
Velen Dank schon mal für die Hinweise, sie hellen meine Gesamteinschätzung der Situation mehr und mehr auf. Und obwohl ich mir ja auch eine Eigenverantwortung der Informationspflicht oder sagen wir in diesem Fall einer mangelhaften Eigeninformation zuschieben muss, habe ich doch in diesem Fall meinem Betriebsrat und dann auch Personalwesen seinerseits in 2003 zu sehr in folgendem Wortlau vertraut: 'So können z.B. - ....... die Jahrgänge 1946 bis 1951 .... in Altersteilzeit ohne Rentenverluste gehen, wenn sie entsprechende Verträge bis zum 3.12.2003 abgeschlossen haben...
Schiko.am 18.02.2009 | 08:47
Erspare mit eine Feinausrechnung zum Thema- habe dies früher schon aus- geführt. Da tun es auch überschlägig die Grundrechenarten, sie nannten ja den Verlust von 252 Euro lebenslang. Für 2009 gelten 30896 Durchschnittsverdienst, dies ergibt einen Entgelt- punkt mit 26.56 im Westen bis 30.6. 2009. Der Beitrag von 19,90% aus 30896 Euro 6.148,30 Gesamtbetrag. Wiederum, 252 Euro : 26,56 = 9,4880 % x 6.148,30 einen Bei- tragsaufwand von 58.335 Euro. Dieses Geld nicht nach Methode - Maria L.- angelegt, vielmehr konser- vativ bei Ihrer Hausbank in Festgeld, Tagesgeld, Sparbrief und abgesichert zu 100% durch den Einlagensicherungsfond, meinetwegen auch Bundes- schatzbriefe, bringt für Sie mehr. Mit freundlichen Grüßen.
xyzam 18.02.2009 | 09:56
wenn sie bereits 2003 den altersteilzeitvertrag geschlossen haben, haben sie vertrauensschutz und damit nicht nur das recht, bereits ab 60 rente zu bekommen, sondern auch gar keine minderung! das können sie bei der rentenversicherung prüfen lassen, füllen sie dafür den vordruck r240 aus. und zu einer ausgleichszahlung sind sie nicht verpflichtet, sie haben lediglich die möglichkeit dazu. gruß
B´sonam 18.02.2009 | 10:15
Aha, gibts da etwa ein neues Gesetz ? Der Vertrauensschutz besagt ausschließlich, dass man MIT ABSCHLAG ab 60 in Rente gehen kann. Das mit dem abschlagsfreien Rentenbeginn mit 60 vergessen wir ganz schnell wieder ;-)
B´sonam 18.02.2009 | 10:18
Bei 1400 EUR Bruttorente müßtens sie 71.100 EUR einzahlen, um den Abschlag auszugleichen. Sollten sie wirklich mit diesem Gedanken spielen, dann geb ich Ihnen meine Bankverbindung und verpflichte mich, Ihnen lebenslang 252 EUR abzüglich Krankenkasse zu überweisen ;o)
AHAam 18.02.2009 | 10:18
'So können z.B. - ....... die Jahrgänge 1946 bis 1951 .... in Altersteilzeit ohne Rentenverluste gehen, wenn sie entsprechende Verträge bis zum 3.12.2003 abgeschlossen haben... Diese Aussage stimmt von Ihrem Hund, oder Ihrer Katze. Völliger Unsinn Ja, mit 65 können sie ohne Verlust gehen. Aber wer vor 65 in Rente geht hat in dem genannten Fall IMMER Abschläge.
ackibaunam 18.02.2009 | 12:17
Danke für alle Info's. auf jeden Fall lasse ich durch den Rentenversicherer noch meine Situation überprüfen. Und was die damalige Aussage meines Betriebsrates bzw. Personalwesen betrifft, so hat man sich inzwischen für die offensichtlich ganz falsche Beurteilung und Formulierung entschuldigt. Allerdings überlege ich ob ich es einfach dabei bewenden lassen muss. Wenn ich statt 65 schon mit 60 in Rente gehe, wie mir auch damals nahegelegt wurde, war mir allmählich klar, dass in einem gewissen Umfang die niedrigere Rente auch schon einen 'Verlust' bedeutet, allerdings zahle ich ja hier auch keine Beiträge mehr ein, o.k. aber dass ich dann auch noch mit 18% zusätzlich 'bestraft' werde, da hätte ich niemals den Vertrag unterschrieben. Ich habe vom Rentenversicherer gehört, dass es auch die Möglichkeit gegeben hätte, in der Phase der Altersteilzeit nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeben höhere Rentenbeiträge zu entrichten um dem 'Verlust' noch etwas erträglicher zu gestalten. Das hat mir auch niemand gesagt.
KSCam 18.02.2009 | 17:09
ich biete Ihnen 253 €, wenn Sie mir die 71000 € aufs Konto überweisen. Legt man dieses Geld mit 3% Zins an, kann man den Abschlag von ca 250 € über 41 Jahre ausgleichen..... So gesehen brauchen Sie über Ausgleichszahlungen egal welcher Art nicht nachgrübeln-das lohnt sich nicht (außer der Arbeitgeber würde das Geld für Sie zahlen). Den Gang zur Beratungsstelle können Sie sich auch sparen, denn dass Sie mit 60 die 18% Abschlag haben, wissen Sie, kein Berater wird da zu einem anderen Ergebnis kommen. Und aus Rentensicht muss man sagen, dass die RV Sie keineswegs gezwungen hat vor 5 Jahren Ende 2003 "irgendeinen AT Vertrag" zu unterschreiben. Vielmehr waren damals doch alle verrückt nach Altersteilzeit und wollten unbedingt diese Vereinbarungen - wer sich damals nicht genau genug erkundigt hat, sollte heute die Schuld nicht ausschließlich bei den andern suchen. Schon damals war die Rechtslage eindeutig, dass die AR nach Altersteilzeit bei Rentenbeginn mir 60 18% Abschlag hat.
ackibaunam 18.02.2009 | 21:19
Also damit wir uns nicht missverstehen - ich war nicht verrückt auf Altersteilzeit - sondern meine Firma hat das Modell genutzt, um auf diese Weise 'unauffällig' Personalabbau zu leisten. In einem aus heutiger Sicht unlauteren 'Zeitfenster' hat sich der Betriebsrat, dem ja oft mehr vertraut wird als den vermeintlich 'mitarbeiterfeindlichen' Unternehmen' sozusagen durch die Formulierungen 'missbrauchend vor einen Karren spannen lassen', den Mitarbeiten eine durchgehende materielle 'Attraktivität' bis in die Rentenzeit hinein vorzugaukeln'. Bei mir selbst war eine 'nahezu unerträgliche personelle Belastungs-Situation entstanden, da die Geschäftleitung meinen Arbeitsbereich personell nicht verstärken wollte, sondern immer mehr 'draufpackte'. Als dann die Altersteilzeit bekanntgemacht wurde, hatten wir aus dem Jahrgang 46-51 so wenig Überlegensspielraum dass wir auch -heute zugegeben blauäugig - dem Betriebsratspassus 'ohne Rentenverlust' vertraut haben. Übrigens: Natürlich ist die Rechtslage eindeutig. Aber wenn man mal die Formulierungen und Artikulierungen auf den Anschreiben und Renteninformationen betrachtet, kann man verstehen warum der Rentenversicherer auch auf seiner Internet-Seite zu kostenlosen Rentenseminaren einlädt. Übrigens: Ich laste mir selbst an, diese Nachteile nicht früh genug erkannt zu haben. Ich versichere aber auch, dass in den Beratungsgesprächen, in denen u.a. 95 % formale Inhalte wie Beitragszeiten, Klärung von Fehlzeiten usw. nicht ein einziges Mal aus der Initiative des Beraters eine Formulierung kam wie: 'Sie wissen, dass bei Renteneintritt 60 die Rente wesentlich niedriger sein wird als mit 65 sein wird. Oder: sind Sie sich auch bewusst, dass bei Eintritt 60 monatlich ein Abschlag von 18% auf die zu erwartende Rentensumme erfolgt? Das kam erst auf mein 3. Nachfragen zur Sprache: Sagen Sie mir nun bitte doch ganz konkret mit wieviel ich netto zu rechnen habe. Erst auf dem handschriftlichen Zettel entdeckte ich die 18% Also bin letztendlich ich selbst nur derjenige bei dem eine 'Warnlampe' rotaufleuchten sollen. Ein Blatt mit Informationen zuzusenden ist einfach. Wirksam in diesen Informationen auf Risiken aufmerksam zu machen oder zu warnen ist eine andere...
Wolfgangam 18.02.2009 | 23:49
Ihren 'Ärger' über zu wenig Information, gepaart mit Inkompetenz und erst bohrenden Nachfragen nach dem tatsächlich zu erwartenden Rentenstand zum Tag X kann ich verstehen. Da waren (sind auch heute noch ;-) auf beiden Seiten Ahnungslose, die man blind vor vollendete/verschleierte Tatsachen stellt ... Nur, die 'Warmlampe' sollte schon ein paar Tage früher leuchten 'Meine Rente - da muss ich mal _vor_ Bescheiderteilung den Wegs aufs Amt finden und nachfragen ...' ist letztendlich die eigene Lebensgrundlage bis in die Kiste, da kümmert man/frau sich schon vorher mal drum. Die DRV kann Sie trotz aller Informationen nicht zum persönlichen Glückseligsein tragen - haben Sie ja erkannt, wo die kleinen eigenen Versäumnisse liegen/lagen :-) Gruß w.
ackibaunam 19.02.2009 | 11:15
Herzlichen Dank, die letzte Antwort hat meine Situation auch noch mal auf den Punkt gebracht. Mit allen Antworten kann ich gut leben und sie versetzen mich ein wenig besser in die Lage, nicht so viele Emotionen hineinulegen, sondern mich einer veränderten, nicht in dieser Weise so erwarteten Situation realistisch zu stellen. Ob ich nun Brötchen ausfahre oder meine kaufmännischen +SAP Projektkenntnisse vielleicht noch mal 'rauskramen' kann. 400 Euro sind 400,- Euro und wahrscheinlich leichter zu kriegen als Vollzeitjobs, um die andere jetzt sogar fürchten müssen. Danke nochmal für die Beiträge im Forum!
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