Ergänzend zum Beitrag von W°lfgang:
Hier wäre ein guter Startpunkt für Information:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner.html
Evtl. auch bei www.rentenfuchs.info - hier gibt es auch 'bereichsübergreifende' Informationen (RV, Steuer, ALG I).
Es gibt natürlich für alles Bedingungen und Voraussetzungen, die Sie auf Ihre persönliche Situation prüfen müssen, ob Sie für Sie relevant sind.
Theoretisch haben Sie die Möglichkeit auf
- normale Altersrente (66+10)
- Rente mit 63 (mit ausgleichbaren Abschlägen aber fehlenden Beiträgen für die 'Vorverlegungsmonate', die Rente beginnt im Monat NACH ihrem 63. Geburtstag '63+1')
- Altersrente für Schwerbehinderte (evtl. fehlen auch hier die Beiträge bis zur regulären Altersrente, '64 +10')
- vorgezogene Rente für Schwerbehinderte (mit ausgleichbaren Abschlägen aber fehlenden Beiträgen für die 'Vorverlegungsmonate', '61 +10')
Für vorgezogene Renteneintritte können bei der DRV einen verbindlichen persönlichen Abschlagsausgleich auf Antrag berechnen lassen, den Sie maximal einzahlen dürfen - in mehreren Teilbeträgen, auch über mehrere Jahre verteilt. Dieser Abschlag bezieht sich auf den Abschlag von 0,3% pro vorgezogenen Monat. Die fehlenden Beiträge bis zur regulären Rente können Sie nicht ausgleichen.
Auch wenn Sie später entscheiden, trotzdem noch etwas weiterzuarbeiten, bleiben Ihnen die Rentenpunkte durch den Abschlagsausgleich erhalten.
Evtl. können Sie sich aber freiwillig versichern bis zum Rentenbeginn, falls Sie nicht bereits über AG oder Arbeitsagentur RV-versichert sind. Vorteil freiwillig: Sie können bis zum monatlichen RV-Höchstbeitrag selbst entscheiden ob/wieviel Sie einzahlen. Hierdurch können Sie evtl. auch fehlende Anrechnungszeiten auffüllen.
Die einbezahlten freiwilligen Beiträge und Rentenabschlagszahlungen können Sie als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Im Falle einer Abfindung seitens Ihres Arbeitgebers gibt es noch eine günstige Möglichkeit, vom AG eine Abschlagsausgleichszahlung an die DRV (für Sie sozialversicherungs- und 50% steuerfrei) vorzunehmen.
Das heisst für Sie zunächst:
1. breit informieren
2. Prüfen Sie Ihre Optionen (Gegenüberstellung der Bedingungen, Zeiten und Beträge)
3. Entscheiden Sie sich für eine Option
4. Wenn Sie Ihre Rente aufstocken wollen/können, stellen Sie einen Antrag auf Rentenabschlagsausgleich bei der DRV.