Was passiert mit erheblichen freiwilligen Zusatzbeiträgen (z.B. 20 T€ von max. möglichen 60 T€), die ein Kohlekraftwerker in der Vergangenheit bereits zum Ausgleich von später drohenden Renten-abschlägen eingezahlt hat und danach ein Kohleausstiegsgesetz KVBG und eine Anpassungsgeld-Richtlinie verabschiedet wird, die das BAFA als Bundesbehörde zum vollständigen Ausgleich dieser Rentenabschläge (60 T€) verpflichtet?
Bekommt der Kraftwerker als jetzt APG-Berechtigter seinen selbst gezahlten Zusatzbeitrag (20 T€) von der DRV oder vom BAFA zurückerstattet, weil den gesamten Ausgleich jetzt das BAFA übernehmen muss und mehr als ein voller Ausgleich (60 T€) nicht möglich ist?
Oder leistet das BAFA den vollständigen Ausgleich (60 T€) und sein Beitrag (20 T€) wird nicht erstattet, so dass sich aus beiden Zahlungen (80 T€) ein erhöhtes Rentenniveau ergibt, das eigentlich nicht vorgesehen war?
Weil der Kraftwerker auf der Website des BAFA erfahren hat, dass das BAFA keine rentenrechtlichen Auskünfte gibt und als zuständige Stelle die DRV und KBS genannt wird, fragt er in diesem Forum.