Hallo Kohleaussteiger,
laut Ihren Angaben haben Sie 20.000 EUR als Teilbetrag nach § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum Ausgleich einer Rentenminderung bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente eingezahlt.
Nach der Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers können Beiträge nach § 187a SGB VI in Höhe von insgesamt 60.000 EUR gezahlt werden. Demzufolge wäre nur noch eine Zahlung von 40.000 EUR möglich.
Es ist unerheblich, wer die Beiträge zahlt. Entscheidend ist, dass nicht mehr als der berechnete Betrag gezahlt werden kann.
Eine Erstattung des bereits durch Sie gezahlten Teilbetrages ist nicht möglich.
Ob Ihnen dieser gegebenenfalls durch das BAFA erstattet wird und das BAFA dann die gesamte Ausgleichssumme zahlt oder ob das BAFA nur den noch offenen Betrag von 40.000 EUR zum Ausgleich der Rentenminderung zahlt, müssten Sie beim BAFA erfragen. Diese Frage kann Ihnen von Ihrem Rentenversicherungsträger beziehungsweise hier im Forum nicht beantwortet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung