Die Nachzahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ist freiwillig und kann teilweise und in Raten von maximal 2 Zahlungen pro Jahr erfolgen.
Ob Hausfrau, arbeitslos oder beschäftigt spielt für die Zahlung keine Rolle.
Wenn Ihre Altersrente von zur Zeit 820 Euro bereits um den Abschlag von 11,4% (für Jahrgang 1959) vermindert wurde, erhöht sich die Zahlung. Ansonsten gleicht die Zahlung den zu erwartenden Abschlag lediglich aus.