Ich 58 Jahre habe einen Antrag zum " Ausgleich von Rentenminderung " gestellt und erhalten.
Beabsichtige mit erreichen von 63 Jahren in Rente zu gehen.
Es handelt sich um ca. 27.000 € die ich nachzahlen muß. Dort steht das es in 2 Zahlungen möglich ist.
Wann muß die zweite Zahlung erfolgen ? Wirklich nur in 2 Zahlungen möglich ?
Da ich voraussichtlich ab Dezember 2017 ( in 4 Monaten ) arbeitslos sein werde die Frage:
Kann ich ab Januar 2018 als Arbeitsloser noch die 2. Zahlung tätigen.
Würde sich meine Altersrente von zur Zeit 820 € noch erhöhen oder verringern?
Danke für richtige Antworten.
Pro Jahr 2 Zahlungen!
Bis 63 sind noch 5 Jahre Zeit, da können Sie es auch in 10 Raten erledigen.
Und ob sich die Rente erhöht ist eigentlich eine doofe Frage. Mit den 27.000 gleichen Sie die Abschläge aus, da wird die Rente doch nicht weniger sondern gut 100 € höher.
Und als Arbeitsloser geht das auch mit der Zahlung.
PS: Sie müssen nicht, Sie wollen zahlen.....
das ist ja herzlich wenig. Haben Sie schon mal vorgefühlt/sich beraten lassen, ob Sie nicht mit dieser recht kleinen Rente später mal ein Kandidat für ergänzende Grundsicherung/Wohngeld wären - wenn sonst keine anderen Altersversorgungen zusätzlich möglich sind, und nachdem Sie Ihr Kapital peu à peu verbraucht haben?
Die Zahlungen (ob 2 oder 1 im Jahr ist wurscht) sollten Sie in den 5 Jahren bis zur Rente so wählen, dass Sie auch das Optimum an steuerrechtlicher Berücksichtigung erhalten - aber dazu haben Sie sicher schon bei Ihrem Steuerberater erkundigt ...nöö?!!
Und über die Amortisationsphase der Beitragseinzahlung sind Sie sich letztendlich auch im Klaren?
Und, wie überbrücken Sie Zeit nach Ende ALG bis zu Rente? - können ja auch noch 2 volle Jahre werden.
Wenn Sie natürlich finanziell derart potent aufgestellt sind, alles kein Problem, wenn Sie sich vorher um jedes einzelne gekümmert haben. Ihre Fragen lassen allerdings darauf schließen, dass da noch ein wenig Blindheit besteht ;-)
Gruß
w.
das ist ja herzlich wenig. Haben Sie schon mal vorgefühlt/sich beraten lassen, ob Sie nicht mit dieser recht kleinen Rente später mal ein Kandidat für ergänzende Grundsicherung/Wohngeld wären...
Vielleicht sollte sich der W*lfgang erst einmal darüber beraten lassen, wie hoch die Grusi-Ansprüche eines Alleinstehenden sind, bevor er jemanden für bedürftig im Sinne unserer Sozialgesetzgebung erklärt.
820 Euro sind schon recht viel im Vergleich zum Grusi-Anspruch.
Wohngeld wäre in der Tat möglich, sogar dann, wenn das Einkommen höher wäre.
Schuster (bzw. W*lfgang), bleib bei Deinem Leisten, Sie müssen nicht überall Ihren Senf zugeben.;-)
Gruß
für diesen für mich nützlichen Hinweis ;-)
Aber eine mögliche Brutto-Rente von 820 EUR lässt selbst da noch Spielraum für Grusi zu.
Nebenbei, ich werde bestens im Umfeld beraten - die Kollegen sitzen direkt im Nebenzimmer und changeln Grusi ./. Wohngeld aus, noch während meiner Beratung *g
Gruß
w.
das ist ja herzlich wenig. Haben Sie schon mal vorgefühlt/sich beraten lassen, ob Sie nicht mit dieser recht kleinen Rente später mal ein Kandidat für ergänzende Grundsicherung/Wohngeld wären...
Vielleicht sollte sich der W*lfgang erst einmal darüber beraten lassen, wie hoch die Grusi-Ansprüche eines Alleinstehenden sind, bevor er jemanden für bedürftig im Sinne unserer Sozialgesetzgebung erklärt.
820 Euro sind schon recht viel im Vergleich zum Grusi-Anspruch.
Wohngeld wäre in der Tat möglich, sogar dann, wenn das Einkommen höher wäre.
Schuster (bzw. W*lfgang), bleib bei Deinem Leisten, Sie müssen nicht überall Ihren Senf zugeben.;-)
Gruß
Wie kannst Du denn unseren "Allwissenden" Tausendsassa kritisieren.
Blasphemie!
Gruß
w.
Bin sprachlos wenn ich das hier so lese.......
Bin mit 30 in Rente gekommen .....bin jetzt 20 Jahre später bei einer Netto Rente von ca. 830 Euro.....da muss ich mich wie ein Lottogewinner fühlen......
Die Nachzahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung ist freiwillig und kann teilweise und in Raten von maximal 2 Zahlungen pro Jahr erfolgen.
Ob Hausfrau, arbeitslos oder beschäftigt spielt für die Zahlung keine Rolle.
Wenn Ihre Altersrente von zur Zeit 820 Euro bereits um den Abschlag von 11,4% (für Jahrgang 1959) vermindert wurde, erhöht sich die Zahlung. Ansonsten gleicht die Zahlung den zu erwartenden Abschlag lediglich aus.
Ein Danke an den Experten !
So eine ausgiebige Antwort habe ich erwartet.
Es stand nichts in der Berechnung das man 2 Zahlungen im Jahr leisten darf. (lediglich 2 Zahlungen).
Da ich bereits 41 Versicherungsjahre voll habe werde ich unserem Staat nicht auf der Tasche liegen. Werde kein Arbeitslosengeld beantragen !
Danke !