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Experten-Antwort

Ausgleich übertragener Entgeltpunkte wegen Scheidung

von Werner E.01.07.2017 | 12:11
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8 Antworten

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Hallo, ist es möglich, Nachzahlungen zu leisten, um wegen einer Scheidung abgegebene Entgeltpunkte zurück zu erhalten? Viele Grüße Werner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner E.,

die User „Unverständnis“, „Klugpuper“ und „W*lfgang“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben.

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7 Antworten

Unverständnisam 01.07.2017 | 12:57
Ja, nach dem die Rechtskraft des Versorgungsausgleiches eingetreten ist, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft, aus der ersichtlich ist - wie hoch die Abschläge/Zuschläge sind - welcher Betrag geleistet werden k a n n, um die Abschläge auszugleichen.
Werner E.am 01.07.2017 | 13:13
Vielen Dank für die Antwort. meine Scheidung ist schon ewig her. In den Unterlagen habe ich keinen Hinweis darauf gefunden. Kann ich auf anderem Weg erfahren, was ich für den Ausgleich zahlen müsste? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss oder kann ich mich jederzeit vor dem Rentenbeginn entscheiden, den Betrag oder einen Teilbetrag zu zahlen?
Klugpuperam 01.07.2017 | 15:45
Das nennt sich Ausgleichszahlung gemäß Paragraph 187 SGB VI. Gehen Sie in die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle, da wird man Ihnen Genaueres sagen können.
W*lfgangam 01.07.2017 | 21:38
Ergänzend: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187.html Und für jeden Entgeltpunkt, den Sie/Werner S. abgezogen bekommen haben, müssen Sie gut 14.000 EUR einzahlen, bei einem Gegenwert von rd. 31 EUR mtl. Brutto-Rente. Lassen Sie sich bei dieser Einzahlung/auch ratenweise, dabei die steuerliche Komponente von entsprechend steuerlich geschulten Personen erklären ...dann 'rechnet' es sich vielleicht sogar, bevor Sie die Radieschen von unten wachsen hören ;-) Eine Probeberechnung der DRV vorab könnte auch nicht schaden, um ggf. auch 'versteckte' Auswirkungen auf die Rentenberechnung (positiv wie negativ) aufzuzeigen. Gruß w.
Werner E.am 03.07.2017 | 10:47
Vielen Dank für die Antworten. Werner E.
suchenwiam 06.07.2017 | 19:53
"Und für jeden Entgeltpunkt, den Sie/Werner S. abgezogen bekommen haben, müssen Sie gut 14.000 EUR einzahlen, bei einem Gegenwert von rd. 31 EUR mtl. Brutto-Rente." Mit den Zahlen komme ich auf eine Amortisation in 451.6 Monaten, also 37.6 Jahren nach Rentenantritt. Lebt man so lange? Ich zweifle schon, ob ich meine Betriebsrente monatlich oder ratierlich (Faktor 170) abrufen soll... Und zur Relation Netto/Brutto kann eh keiner Vorhersagen über Jahrzehnte machen.
Werner E.am 21.08.2017 | 12:40
Hallo, ich habe noch eine Nachfrage. In den Antworten wird steht für den Ausgleich je Entgeltpunkt beim Versorgungsausgleich ein Betrag von ca. 14.000 € . Ich habe jetzt gelesen, dass ein Entgeltpunkt zum Ausgleich von Rentenabschlägen für 2017 ca. 7.000 € kostet. Kann jemand diese Differenz erklären? Viele Grüße Werner
Deutsche Rentenversicherung
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