Hallo,
angenommen, es erfolgt eine Zahlung (V0210) zum Ausgleich von Abschlägen. Wie wirkt sich das auf den Rentenbescheid aus ? Mir geht es darum, dass ich noch eine weitere Rente (ZVK) beziehen werden. Die ZVK sagt mir, sie wird genau den Abschlag übernehmen, der im Anhang zur Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte dokumentiert ist. Darin soll (sinngemäß)ein Satz stehen "Die Verminderung der Rente beträgt für 36 Monate 10,8%"
Werden durch die erfolgte Zahlung hier weiter die 10,8% dokumentiert (und der Abschlag durch zusätzliche Entgeltpunkte ausgeglichen)? Oder würde in diesem Satz angegeben, dass keine Abschläge erfolgen?
mfG