Hallo zusammen!
Rentenabschläge können ja nur entstehen, wenn man vorzeitig in Rente geht.
Die Voraussetzungen dafür erfüllt man erst mit der Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit.
Kann man als 55-jähriger die Entgeltpunkte zum ausgleich der Rentenabschläge erwerben, wenn man die 35-jährige Wartezeit
a) noch nicht erfüllt, aber voraussichtlich erfüllen wird?
b) nicht erfüllt und vor der Regelaltersgrenze auch nicht mehr erfüllen kann?
Zusatzfrage: Kann man den Antrag auf Ausgleich der Rentenabschläge bereits stellen, wenn man die 35-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt?
Vielen Dank im Voraus!