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Experten-Antwort

Ausgleich von Rentenabschlägen steuerlich absetzbar

von sylvie2602.12.2016 | 13:28
1529 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich hätte gern gewusst, ob die Beiträge, die man zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbezug einzahlen kann, auch als Vorsorgebeiträge steuerlich absetzbar sind.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2016 | 08:40

Die Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ob diese sich dann im Einzelfall auch steuermindernd auswirken, sollten Sie über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen.

8 Antworten

SuchenUndFragenam 02.12.2016 | 13:59
kann man - bis zur Höchstgrenze
KSCam 02.12.2016 | 14:08
Da dies aber keine rentenrechtliche Frage sondern eine Steuerfrage ist, sollten Sie Antworten aus dem Rentenforum durch einen "Zusatzjoker" wie Steuerberater oder Finanzamt absichern lassen. Schönes WE
Herz1952am 02.12.2016 | 15:23
Ich sehe das auch so, wie "SuchenUndFragen". Es sind Vorsorgeaufwendungen, die gedeckelt sind. eine etwas komplizierte Berechnung und wenn Sie noch berufstätig sind und etwas mehr verdienen, sind durch die normalen SV-Beiträge schon die Grenzen erreicht. Der Ausgleich von Rentenabschlägen ist zudem m. Wissens innerhalb von 3 Monaten zu zahlen und kann somit nicht auf mehrere Jahre verteilt werden. Tipp: Schnelle Auskunft, auch telefonisch, bei Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt (kostenlos). Mittlerweile haben die Ämter im allgemeinen einen hervorragenden Service für "normale" Steuerzahler. :-).
sylvie26am 02.12.2016 | 15:33
Der Ausgleich kann ab nächstem Jahr schon ab 50 gezahlt werden und zwar in Teilbeträgen bis 2x jährlich. Somit wäre es schon interessant. Vielen Dank und ein schönes WE!
KSCam 02.12.2016 | 16:42
Wie bereits gesagt: das "Steuerschnäppchen" klären Sie mit Steuerberater oder Finanzamt und nicht mit den Mitarbeitern der DRV. Die werden Ihnen da nichts könkretes sagen können und vor allem nicht dürfen, weil es dazu der Kenntnisse im Steuerrecht bedarf.
Herz1952am 02.12.2016 | 15:50
Gut für Sie, Sylvia. Aber allzu große Hoffnung, die über eine kleine Steuerminderung einhergeht, sollten Sie sich nicht machen, auch bei Teilbeträgen. Ich hatte beruflich damit zu tun. Je mehr man verdient hat, desto geringer hat sich das ausgewirkt. Damals bei mir nur etwa 300 DM, wie ich mich entsinne. Aber das war nur die Minderung des zu versteuernden Einkommens, d.h. ca 60 Euro Steuerminderung. Wie gesagt bei einem etwas höheren Verdienst, sind die Höchstbeträge schon erreicht und es hat keine Auswirkungen mehr. Aber man sollte dies so wie so nicht in erster Linie steuerlich sehen. Schönes Wochenende.
sylvie26am 02.12.2016 | 15:57
War halt so eine Idee, dabei noch ein Steuerschnäppchen zu machen ;-) Zinsen kriegt man ja eh keine mehr. Deshalb die Idee mit dem Ausgleich der Abschläge. Und bei der Auszahlung später nur der halbe KV-Anteil statt der volle bei der Zusatzrente ;-) In der Finanztest habe ich noch eine VL mit gutem Bonus gefunden, die man selbst auch noch auf 100 Euro monatl. aufstocken kann. Die werde ich wohl abschließen und dieses Angesparte dann in die Rentenversicherung einzahlen.
taxmanam 02.12.2016 | 19:43
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