Hallo Bernhardo,
die festgestellten Werteinheiten sind zunächst in Entgeltpunkte umzurechnen (§ 264 SGB VI) und anschließend mit einem Faktor zur Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge zu multiplizieren. Hierbei ergibt sich folgende Berechnung:
749,24 Werteinheiten : 100 = 7,4924 Entgeltpunkte x Faktor 6023,3320 = 45.129,21 Euro.
Zum derzeitigen Stand müssten Sie zum Ausgleich Ihrer verminderten Anwartschaften diesen Betrag aufbringen.
Im Übrigen verweise ich auch auf den Beitrag von "-_-".