Eine Voraussetzung zur Änderung des Versorgungsausgleichs ist eine wesentliche Wertänderung ( mindestens 5% )des damals ( Zeitpunkt der Scheidung ) übertragenen Anrechts.
Meine Frage: wie berechne ich den damaligen Ausgleichswert ?
Konkret: für die Zeit der Ehe werden 5,4385 Entgeltpunkte für den Versorgungsausgleich abgezogen. Der Rentenwert von 1995 war 46,23 DM.
Der Rentenwert aktuell beträgt 33,05 €
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