Wenn ich das alles noch einmal lese, stellt sich mir die Frage, ob sich bei den ehemals ausgeglichenen Anwartschaften durch das neue VA-Recht bei Ihnen überhaupt etwas ändert. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Sie sich jetzt überlegt haben, auf den VA zu verzichten. Allein das ist durch einen Abänderungsantrag nicht möglich, es muss sich wirklich auch in der Berechnung der auszugleichenden Anwartschaften etwas geändert haben.
17.03.2021, 10:06
von
Pegasus
17.03.2021, 10:39
von
RaSzy
Hallo Pegasus
vielen Dank für Deinen Hinweis.
Das bedeutet :
- Bei der Scheidung hat man den Verzicht nicht erklärt und somit kann man dies im Nachhinein nicht mehr tun.
- Eine Änderung geht nur wenn eine Wertänderung von mindestens 5 % vorliegt. Dann wird der Antrag angenommen und man kann dann auch den Verzicht vereinbaren
- Liegt dies nicht vor kann man keine Vereinbarung mehr treffen.
Klingt irgendwie unlogisch, aber " vor Gericht und auf hoher See ..."
Nochmals vielen Dank für Deinen / Eure Beiträge