Ende Mai 2015 habe ich das Formular V0210 bei der DRV eingereicht, um Auskunft über die Höhe der Ausgleichszahlung bei vorzeitigem Rentenbezug zu erhalten.
Nach drei Monaten Bearbeitungszeit, also Ende August 2015 habe ich den Bescheid erhalten. Soweit so gut.
Entscheidend ist nun folgendes:
Ich möchte die Ausgleichssumme in *zwei* Teilbeträgen zahlen und zwar aus steuerlichen Gründen, einen Teil in diesem Jahr (innerhalb der nächsten 3 Monate) und einen Teil Anfang 2016 .
Nun hat der Bescheid der DRV aber lediglich eine Gültigkeit von 3 Monaten, in meinem Fall also bis Ende November 2015.
Im Moment habe ich folgendes vor:
1. ich zahle einen Teil des Ausgleichsbetrages (laut Bescheid vom August) Ende September 2015
2. ich stelle einen erneuten Antrag V0210 Anfang Oktober 2015
3. ich warte den erneuten V0210-Bescheid ab, der sollte dann eigentlich spätestens 3 Monate nach meiner Beantragung (also noch in 2015) bei mir eintreffen
4. ich zahle den festgestellten Betrag dieses Bescheides in Januar 2016, der Betrag sollte ja entsprechend meiner ersten Teilzahlung ja jetzt niedriger ausfallen
Damit müsste ich doch eigentlich erreicht haben, dass eine mögliche Erhöhung des Ausgleichsbetrages (durch Anpassungen im Rentensystem zum 1.1.2016) ausgeschlossen ist, da noch die Verhältnisse aus (ende) 2015 einfliessen, also dem Zeitpunkt der Bescheid-Erstellung. Einzige Unsicherheit: ich habe natürlich keinen Einfluss darauf ob der DRV-Bescheid noch in 2015 kommt.
Sehe ich das so richtig?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Grüsse..Dirk