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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung der Rentenminderung. Einmalzahlung oder mehrmalige Zahlung möglich?

von Gunther27.08.2017 | 21:43
508 Ansichten
2 Antworten

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ich werde zum 31.12.2017 aus meiner Firma ausscheiden per Abfindungsvertrag. Bin 53 Jahre alt. Meine spätere Rente wird dadurch erheblich gemindert. Ich plane mit 62 Jahren (Behinderung) die Rente zu beantragen. Soweit ich weiß kann man diese Rentenminderung ausgleichen. Bei mir wäre der max. mögliche Ausgleich ca. 45000€ hoch. So viel habe ich aber jetzt nicht zu Verfügung. Ich möchte im Jahr 2018 die Summe von 21000€ in die Rente einzahlen. Nun meine Frage: Ich lese immer von einmaliger Einzahlung. Kann ich nicht z.B. in 2 Jahren, wenn ich evtl. wieder Geld habe nochmal was in die Rente einzahlen? Der Betrag ist ja noch nicht voll ausgeschöpft?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunther,

ja, das ist möglich. Nach § 187a Abs. 3 S. 2 SGB VI hat der Versicherte die Möglichkeit, von Teilzahlungen Gebrauch zu machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

memyselfam 28.08.2017 | 08:01
Eine Zahlung in Teilbeträgen ist durchaus möglich! Mache ich auch, weil aus steuerlichen Gründen für mich günstiger. Ich meine bis zu 2x pro Jahr geht das, aber da könnte sich evtl. auch was geändert haben.
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