Zu einer Frage von PHF am 16.5.2008 zum Thema "Ausgleichszahlung für Rentenabschläge" wurde u.a. geantwortet, dass sich nach der Zahlung der Beiträge der Zugangsfaktor wieder auf 1,0 erhöhr.
Ich bin der Meinung gewesen, dass dies nicht zutrifft und sogar die gezahlten Beiträge dem Abschlag unterliegen (!).
Eine Rückmeldung ist leider nicht erfolgt.
Trifft meine Meinung zu?
Agnes
21.05.2008, 09:09
von
Agnes
21.05.2008, 09:40
Experten-Antwort
Ihre Meinung ist zutreffend. Ist eine Ausgleichszahlung für die Rentenabschläge erfolgt, so errechnen sich im Rentenfall aus dieser Beitragsleistung zusätzliche Zuschläge an Entgeltpunkten. Eine Änderung des Zugangsfaktors erfolgt nicht, d. h. auch die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Ausgleichszahlung unterliegen dem geminderten Zugangsfaktor, der sich bei Rentenbeginn errechnet.
21.05.2008, 10:31
von
Agnes
Danke für die Antwort.
Agnes