wenn der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung zur Rentenversicherung leistet (um eine spätere Rentenminderung auszugleichen), unterliegt diese Arbeitgeber-Ausgleichszahlung der steuerpflicht?
Vielen Dank.
14.07.2009, 09:54
von
Falsches Forum
Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird).
14.07.2009, 10:01
Experten-Antwort
Hallo Fr. Willnhammer,
auch wenn es in Ihrer Fragestellung letztlich um Beiträge zur Rentenversicherung (zum Ausgleich einer Rentenminderung durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente) geht, so ist das vordergründige Problem dennoch rein steuerrechtlicher Natur. Da wir im Rahmen dieses Forums jedoch keine Fragen zum Steuerrecht beantworten können, bleibt mir nur, Sie an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu verweisen.