Ausgleichszahlungen Flexirente, hier: elektronische Meldung ans Finanzamt

von
Tom

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meinem Kenntnisstand setzt die Absetzung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben eine elektronische Meldung der Beiträge seitens der Rentenversicherung an das Finanzamt voraus. Erfolgt das automatisch oder muss das unter Angabe der Steuernummer gesondert beantragt werden?

Experten-Antwort

Guten Tag Tom,
vermutlich meinen Sie die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Minderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.
Werden diese Beiträge gezahlt, erfolgt darüber keine elektronische Meidung seitens des Rentenversicherungsträgers an die Finanzverwaltung.
Die Frage, wie bzw. mit welchen Unterlagen die Zahlung dieser Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären.
Falls notwendig könnten Sie eine entsprechende Bescheinigung über die von Ihnen gezahlten Beiträge bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

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