Ausgleichszahlungen für Rentenminderung

von
Jana G.

Hallo Zusammen,
gibt es bei den Ausgleichszahlungen zur Rentenminderung einen Mindestbetrag, den man zahlen muss?
Meine angeforderte Auskunft von der Rentenversicherung ergibt einen Ausgleichszahlungsbetrag i.H.v. knapp 50.000,- Euro, wäre es möglich auch nur 10.000,- Euro einzuzahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

von
chi

Teilzahlungen, z.B. 10000 Euro, sind absolut möglich. Sie können auch später erneut einen Teil (oder auch den ganzen Rest) einzahlen, jedoch nicht öfter als zweimal im Jahr.

Experten-Antwort

Hallo Jana,

einen Mindestbeitrag zum Ausgleich einer sich ergebenden Rentenminderung gibt es nicht. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge in voller Höhe besteht nicht. Sie können die errechneten Beiträge ganz oder teilweise ausgleichen. Ferner besteht die Möglichkeit, zweimal im Jahr Teilzahlung in der von Ihnen gewünschten Höhe zu tätigen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in der Überweisung Ihre Versicherungsnummer und den Grund der Zahlung angeben.

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