Ich würde gerne zum 1.2.2023 in Rente gehen, was z.Z. nur mit 12% Minderung möglich ist. Die Höhe der Ausgleichszahlungen zur Vermeidung der Minderung ist mir bekannt. Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Kann der Arbeitgeber diese Ausgleichszahlungen direkt vornehmen?
- Wie hoch wäre der steuerlich absetzbare Betrag bei einer Ausgleichszahlung durch mich?
- Wann muss die Ausgleichszahlung spätetestens erfolgen, um bei Rentenantragsstellung zum Rentenbeginn 1.2.2023 berücksichtigt werden zu können?
- Kann der Arbeitgeber diese Ausgleichszahlungen direkt vornehmen?
- Wie hoch wäre der steuerlich absetzbare Betrag bei einer Ausgleichszahlung durch mich?
- Wann muss die Ausgleichszahlung spätetestens erfolgen, um bei Rentenantragsstellung zum Rentenbeginn 1.2.2023 berücksichtigt werden zu können?
1. unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich (betrifft aber Arbeitsrecht)
2. Das erfahren Sie konkret bei einem Steuerberater bzw. Ihrem zuständigen Finanzamt direkt (und hängt u.a. z.B. auch von 1. mit ab)
3. Um direkt für die Rente ab 02/2023 wirksam zu sein, muss die Zahlung bis zum 31.01.2023 erfolgt sein.
Ausführliche 'Fachinformationen' finden Sie auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Traeger/Rheinland/Fachinformationen/Rundschreiben/2019/4_2019.html
Besten Dank für die schnelle und umfassende Antwort !