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Experten-Antwort

Ausgleichszahlungen zur Verringerung des Rentenabschlages

von Uli06.08.2020 | 21:24
265 Ansichten
9 Antworten

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Hallo Zusammen, ich möchte mit einer Ausgleichzahlung eine Rentenminderung verringern. Soweit ist auch alles geklärt und ich habe von der DRV die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung bekommen. Eine Sache ist mir aber nicht so ganz klar und eindeutige Infos habe ich darüber nicht gefunden. Bekomme ich automatisch von der DRV einen Nachweis das ich eine Ausgleichzahlung getätigt habe oder muss ich das seperat beantragen? Irgendeinen Nachweiss muss ich ja für meine Steuererklärung haben, das ich eine Zahlung zur "Ausgleich einer Rentenminderung" getätigt habe. Oder, wie macht ihr das mit dem Nachweis für das Finanzamt? Vielen Dank und Grüße Uli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Uli,

die Bescheinigung über die Ausgleichszahlung für das Finanzamt erhalten Sie automatisch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Sollten Sie bis Ende Mai des folgenden Jahres keine Bescheinigung erhalten haben, fragen Sie bitte nach.

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8 Antworten

Spinozaam 06.08.2020 | 22:08
... wird ca. 3-6 Monate nach Zahlung automatisch zugeschickt.
Verstehe ich nichtam 07.08.2020 | 00:05
Es gibt doch Bankbelege der Überweisung, warum verwenden Sie diese nicht ?
Grünam 07.08.2020 | 10:09
Ganz einfach, es gibt vom BFM "Bundesministerium für Finanzen" das Dokument IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 und da steht auf Seite 5, unter Punkt 1.1.1 "Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung" "Die Beträge können wie folgt erbracht und nachgewiesen werden: Art Der Bescheinigung: - freiwillige Zahlungen von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach §187a SGB VI durch: 1. Lohnsteuerbescheinigung 2. Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers oder einfach ausgedrückt: Das FA kann Bankbelege akzeptieren, muss es aber nicht, deshalb Kopie der Beitragsbescheinigung vom Rentenversicherungsträger einreichen dann sollte es klappen. MfG Grün
Studentam 07.08.2020 | 13:18
Sie haben da eine Verwaltungsanweisung zitiert die keinerlei Außebwirkung erzeugt. Weder für Sie noch Gerichte noch andere.
Professor am 07.08.2020 | 14:10
Schön, dass Sie sich so gut auskennen. Im Rentenrecht reicht es aber leider hinten und vorne nicht.
Grünam 07.08.2020 | 15:39
Sie haben da eine Verwaltungsanweisung zitiert die keinerlei Außebwirkung erzeugt. Weder für Sie noch Gerichte noch andere.
Schön, dass Sie sich so gut auskennen. Im Rentenrecht reicht es aber leider hinten und vorne nicht.
Herr Professor, Sie haben völlig Recht, ich vermute das ist auch kein Student von Ihnen, ich würde diesen Studenten dann mal exmatrikulieren (schon im 1.Semester).
suchenwiam 07.08.2020 | 17:51
Aus eigener Erfahrung (frw. Beiträge 2018 und 2019 steuerlich abgesetzt): Zunächst hatte ich einfach die Zahlbeträge in ELSTER eingetragen. Das FA wollte Belege dafür sehen, da habe ich die Einzahlungsbestätigung der DRV eingereicht, plus, weil darin nur allgemein steht "sind Beiträge gezahlt worden", die Überweisungsquittungen der Sparkasse. Damit ging's glatt.
Uliam 07.08.2020 | 18:51
Hallo, vielen Dank für eure Unterstützung. Das sind die Infos die ich gesucht habe. ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende Uli
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