Hallo Experten/in und KollegInnen,
kleines Problem: 'eine' DRV verweigert die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung ectera pp ... "weil seit 2 Jahren bereits eine EMRT läuft. Die Auskunft aus 'geschützten' EMRT-EP ist nicht möglich".
Soso ...was heißt da nicht möglich? Ein rein technisches Problem (welch Aufwand, unsere IT kann das noch nicht, analog kann hier keiner mehr rechnen?), oder rechtlich nicht möglich?
Entsprechend den RAA zu 187a ist die Beitragszahlung zu diesem Zweck auch neben einer EMRT durchaus möglich (sonst hätte ich den V0210 ja nicht losgejagt ;-)
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_187AR2
Nach Auskunft der Versicherten hätte die Grundsatzabteilung, die sie angerufen hat (MA soll unsicher geklungen haben) so entschieden, das geht nicht/Ablehnungsbescheid liegt nun vor. Okay, Nachfrage habe ich mir daher erspart und denen im Rahmen eines 'Quasi-Widerspruchs 'ne Kopie der RAA mit beigelegt.
Frage: kann das ein technisches Problem sein/Programm dazu steht noch nicht, oder doch nur schlichte Unkenntnis?
Gruß
w.
PS: keine Statements wie "ob sich das lohnt" - ja das sind in diesem Fall ganz spezielle Gründe, die hier nicht weiter offenzulegen sind ...und so'n bisschen rechnen kann ich ja auch.