Aushilfstätigkeit

von
polarschnee

Hallo, ich habe nach der Geburt meiner Tochter 1983 von 1986 bis 1989 als Aushilfe in einer Arztpraxis gearbeitet. Diese Jahre tauchen in meinem Rentenkonto nicht auf. Zählen diese Jahre nicht, oder sind sie nur nicht gemeldet worden?

von
Amadé

Für geringfügigige Beschäftigungen vor dem 01.04.1999 waren keine Rentenbeiträge zu entrichten. Im Rentenkonto können also erst für Zeiten nach dem 31.03.1999 geringfügige Beschäftigungszeiten auftauchen.

Siehe unter:

http://www.123recht.net/article.asp?a=10&f=&p=1

Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigungen sind prinzipiell versicherungsfrei, das heißt durch sie werden keine rentenrechtlichen Zeiten erworben. Erst seit dem 1. April 1999 können sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu beitragen, die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen oder einen Rentenanspruch zu begründen.

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