Hallo Herzenswunsch,
ein Beispiel: bei einer mittleren Rente von 1500 EUR beträgt Ihr Abschlag (10,2 % für Jahrgang '56) rd. 150 EUR. Der wäre mit etwas 37.000 EUR auszugleichen. Nicht zu vergessen ist dabei, das bei vorzeitigem Beschäftigungsende fast 3 weitere Jahre Beitragszeiten bis zu Regelaltersgrenze fehlen - bei Durchschnittseinkommen (aktuell 38.901 EUR) gehen Ihnen da zusätzlich 100 EUR Brutto-Monatsrente durch die Lappen. Bei nur 15 Jahren Lebenserwartung/Rentenbezugsdauer geht das an/über 16.000 EUR - die _nicht_ durch Beitragszahlungen in Ihr Rentenkonto ausgeglichen werden können.
Natürlich hat der AG kein 'Recht', diese Zahlen, geschweige denn die Höhe Ihrer Rente überhaupt zu erfahren. Für Sie und den AG gilt Ihr Arbeitsvertrag, der grundsätzlich bis zur Regelaltersrente läuft.
Wenn Ihr AG bereits ist, Ihnen 60.000 EUR in die Hand zu drücken – auf Basis der hier dargestellten fiktiven Zahlen -, würde ich zuschlagen - noch 2 Jahre ALG hintendran, dann ist die Rechnung perfekt :-)
Frage ist natürlich auch, was _Ihr_ Ziel ist ...weniger Geld/ggf. folgend ALG /weniger Rente - früher zuhause, und/ob Sie mit geringerer Rentenerwartung über die Runden kommen können, und wie Sie ggf. eine Abfindung *) einsetzen wollen (aufs heimische Konto und häppchenweise verbrauchen/oder Ausgleichszahlung in die DRV)
*) ...Vorsicht hier vor Steuern -> Steuerberater fragen! Gilt gleichermaßen für eine Ausgleichszahlung, ggf. in Raten während ALG-Bezug bis zum tatsächlichen Rentenbeginn.
Hier kommen mehrere Betrachtungsweisen zusammen, die nicht allein von einem Rentenberater aufgelöst werden können!
Gruß
w.