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Experten-Antwort

Auskunft für den Arbeitgeber

von Herzenswunsch11.07.2019 | 17:35
116 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 63 Jahre alt und mein Betrieb "möchte mich los werden". Da ich die Regelaltersgrenze erst mit 65 Jahren und 10 Monaten erreiche, soll ich klären, welche Summe der Betrieb in die RV einzahlen müsste, damit ich keine Abzüge hätte. Meine Frage an Sie: Hat der AG ein Recht diese Info zu bekommen. Vielen Dank Herzenswunsch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das liegt an Ihnen.

Der Arbeitgeber hat kein Recht eine solche Auskunft direkt bei der Rentenversicherung anzufordern. Sie jedoch schon. Insoweit könnten Sie eine solche Auskunft anfordern und sich dann mit Ihrem Arbeitgeber zusammensetzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 12.07.2019 | 09:13
Gegenfrage: Hat der AG ein Recht, diese Auskunft von der DRV zu bekommen oder von Ihnen? Man kann es ja auch so ausdrücken: Der AG bietet Ihnen einen Vorruhestand an! Was wäre in den nächsten 2 1/2 Jahren an Beiträgen geflossen? Was für Abschläge fallen an, wenn Sie schon mit 63 in Rente gehen? Diese Abschläge können Sie durch einen Einzahlung in die Rentenkasse ausgleichen (lassen), der AG kann dabei vielleicht auch noch Steuern sparen, aber das ist sein Ding. Wenn eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, kann auch das in die Rente einfließen. Wenn Sie noch eine Zeitlang arbeitslos sind, werden weitere Beiträge in die RV eingezahlt ... Am besten gehen Sie zur Beratungsstelle und lassen sich informieren, was in dieser Situation geht. Damit arbeitsrechtlich alles "sauber" bleibt, fragen Sie auch beim Betriebsrat nach.
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