Habe 2017 obengenannte Auskunft beantragt und von der RV erhalten. Bin 01/1960 geboren und wollte zum 01.02.2023 mit 63 in Rente mit vollen Abschlägen. Deshalb die Auskunft und zwischen 2017 und 2021 habe ich auch 30.000,-- Beitragszahlungen für Abschläge geleistet. Allerdings sind noch ca. 7.300,-- Euro offen. Die will ich 2023 oder 2024 noch bezahlen.
Bin momentan arbeitslos gemeldet und beziehe ALG 1. Habe Anspruch bis 30.09.2023 den ich ausschöpfen möchte.
Werde also keinesfalls zum 01.02.23 in Rente gehen. Der genaue Zeitpunkt ist noch offen. HAbe über 45 Jahre voll (ohne ALG-Zeit ) und könnte Rente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Renteneintritt dann 01.06.24 ohne jeden Abschlag.
Was bedeutet in der Auskunft vom 29.08.2017 der Absatz:
#Sollten Sie nach dem 31.01.23 Beiträge zahlen wollen, müssen Sie eine neue Auskunft beantragen.
Kann mir einer fachlich und rentenrechtlich desen Satz erklären ?
Besten Dank für kompetente Hinweise
Andrea