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Auskunftsbegehren Untätigkeitsklage

von michael28.01.2009 | 20:30
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vor über 3 Monaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund geschrieben und um einige Auskünfte gebeten. Bis heute habe ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten. Ist das so üblich? Wie lange sind denn die Bearbeitungszeiten? Wann wäre eine Untätigkeitsklage möglich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo michael,

eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) soll sicherstellen, dass die Verwaltung den Antragsteller nicht durch Untätigkeit in seinen Rechten unzumutbar beeinträchtigt. Sie ist nach allgemeiner Meinung im sozialgerichtlichen Verfahren nicht auf einen Bescheid bestimmten Inhalts gerichtet, sondern auf Bescheidung schlechthin.

In der Regel ist die Untätigkeitsklage ein untaugliches Mittel, um das Verfahren zu beschleunigen, zumal auch die Verwaltungsakten dem Gericht vorgelegt werden müssen und dann der Sachbearbeitung nicht zur Verfügung stehen.

Die Untätigkeitsklage ist in zwei Fällen zulässig: Es ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes nicht innerhalb von 6 Monaten entschieden, oder es ist über einen Widerspruch innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht entschieden worden.

Empfehlenswert ist der Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zwecks Klärung des Sachverhalts

in einem persönlichen Gespräch.

16 Antworten

Chrisam 28.01.2009 | 20:40
Untätigleitsklage können Sie erst 6 Monate nach Antrag stellen. Warum rufen Sie nicht einfach bei der Rentenversicherung an oder suchen eine Beratungsstelle auf?
KSCam 28.01.2009 | 21:16
auch ich denke, dass Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn Sie eine Behörde verklagen wollen, wenn ein Brief nicht beantwortet wird. Theoretisch könnte der dort auch nicht angekommen sein oder die Antwort ist nicht bei Ihnen angekommen. Es soll sogar Fälle geben, bei denen aus Anfragen der Absender nicht erkennbar ist, die eine Behörde gar nicht beantworten kann (und der Kunde, der nicht weiß, dass er die Absenderangabe vergessen hat, wartet auf Antwort...so was erlebe ich als DRV Mitarbeiter jeden Monat mindestens einmal) Folgen Sie dem Rat von Chris, suchen die Anschrift der nächsten Beratungsstelle, rufen morgen dort an oder vereinbaren einen Termin. Vielleicht läßt sich Ihr Anliegen sogar ganz einfach gleich morgen früh am Telefon regeln?
Schiko.am 29.01.2009 | 07:20
Sie sollten die Untätigkeitsklage jetzt erheben - die dauert ja auch 3 Monate. Dann sind die 6 Monate erfüllt.
Schiko. - Originalam 29.01.2009 | 07:50
Die Antwort vom 29.01.2009 7:20 Uhr stammt nicht von mir.
Haraldam 29.01.2009 | 09:03
Sie haben um "Auskünfte" bei der DRV Bund gebeten. In diesem Fall gibt es keine Untätigkeitsklage! Nach § 88 Sozialgerichtsgesetz ist dies nur möglich, wenn ein "Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts" ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden ist. Harald
Schadeam 29.01.2009 | 12:17
Sie haben lediglich bisher keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Und wollen deshalb eine Untätigkeitsklage einreichen??? Unfassbar. Was muss nur im Kopf eines solchen Menschen vorgehen. Fest steht, NICHT VIEL!!
michaelam 29.01.2009 | 14:23
Da dieses Forum offensichtlich von Sachbearbeitern der DRV dominiert wird, findet ein Bürger hier offenbar kein Verständnis dafür, Auskünfte schriftlich zu erhalten. Deshalb das Anraten, telefonische Auskünfte einzuholen, oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. So bleiben alle Auskünfte unbeweisbar und unverbindlich.Die unsachlichen Ausfälle des Herrn (?) Schade zeugen davon, welchen Geistes Kind einige Forumsteilnehmer sind.
TIPam 29.01.2009 | 14:58
Vielleicht sollten Sie den Tip zum Telefon zu greifen so verstehen, zunächst mal bei der DRV anzurufen und zu fragen, ob Ihre Anfrag dort überhaupt vorliegt und warum bisher noch keine Antwort erfolgte. Schließlich kann man ja über alles erst einmal reden. Natürlich ist es immer ratsam eine Beratung schriftlich festzuhalten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV Ihnen eine schriftliche Mitteilung über die Beratung verweigern wird.
Haraldam 29.01.2009 | 15:23
michael, nun erst mal langsam. Keiner weis, welche Auskünfte Sie überhaupt haben wollen. Eine Untätigkeitsklage kommt halt nicht in Betracht, wenn es sich "nur" um Auskünfte handeln sollte. Harald
pro-fess-oram 29.01.2009 | 15:00
Hallo Michael, 1. ich bin nicht bei der Rentenversicherung beschäftigt, 2. trotzdem finde ich Ihre Überlegungen schlichtweg unmöglich, 3. man sollte nicht nur die Unzulänglichkeiten bei anderen sehen, sondern immer auch ins Auge fassen, dass man selbst zuwenig und/oder das Falsche getan hat. 4. Zum Inhalt Ihrer Frage: haben Sie Ihren Brief per Einschreiben geschickt?? 5. Schicken Sie doch zunächst eine Kopie mit einer Fristsetzung an die DRV Bund, bevor Sie die höchste Eskalationsstufe ausrufen.
Schadeam 29.01.2009 | 15:55
Vielen Dank an pro-fess-or, und an Harald!! Lassen Sie den Michael doch seine Klage schreiben. Solche Leute sind fernab jeglicher Realität und intellignezfrei. Hauptsache motzen!!! Herrlich!!! und herzliches Beileid an die Familie, die das den ganzen Tag ertragen muss!!!
michaelam 29.01.2009 | 19:16
Sehr geehrter Herr (?) Schade, da Sie so emotional reagieren und auch vor Beleidigungen nicht zurückschrecken, gehe ich davon aus, dass ich bei Ihnen einen wunden Punkt berührt habe. Offenbar sind Sie mein Sachbearbeiter bei der DRV, der monatelang auf Anfragen sitzt, deren Beantwortung für die Betroffenen von existentieller Bedeutung ist.
xxxam 29.01.2009 | 19:49
so wirds wohl sein. Aufgrund der Zeit für seine Beiträge im Forum kann er ihren Antrag dann nicht bearbeiten. :-))
schadeam 29.01.2009 | 22:19
ich bin zwar nicht Schiko - aber der andere Beitrag eines lieben Menschen der den Nickname "Schade" benutzt hat, stammt nicht von mir. Aber ist ja auch egal...da tippe ich lieber auf NO BRAIN oder so (Nomen est omen)
Kindergartenam 30.01.2009 | 08:56
Was sollen denn diese Einträge in einem Forum der Rentenversicherung??? Lieber Schade ( der Doppelgänger ), was sollen diese Aussagen von Ihnen. Wenn Sie nichts konstruktives zu sagen haben, lassen Sie es doch einfach. Auch wenn der Eintrag bgzl einer Untätigkeitsklage nach 3 Monaten, lediglich hinsichtlich einer Auskunft ( auch wenn Sie lt Aussage "existentiell wichtig"ist ) natürlich hanebüchen ist, ist das kein Grund so einen Mist zu schreiben. Lesen Sie doch die Sachen und denken sich Ihren Teil, wie alle anderen auch. ABER BITTE HIER KEINE HAHNENKÄMPFE AUSTRAGEN!!
michaelam 30.01.2009 | 18:28
Meine Eingangsfrage, ob es üblich ist, von einer Eingangsbestätigung abzusehen und wie lange die Bearbeitungszeit ist, sind zwar bisher nicht beantwortet, dafür weiss ich, dass allein die Überlegung einer Untätigkeitsklage überwiegend für ungehörig angesehen wird. Im Verwaltungsrecht ist übrigens (bei Verwaltungsakten) bereits nach drei Monaten und nicht wie in der Rentenversicherung erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig. Daher kann ich an der Frage, ob dies auch für die Rentenversicherung gilt, nichts Ungehöriges erkennen. Im übrigen sollte man sachlich bleiben.
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