Ich werde von meiner DRV aufgefordert, Auskunft zum wöchentlichen Zeitaufwand eines abgebrochenen 1-semestrigen (abgebrochenen) Hochschulstudiums und zu meiner Arbeitszeit zu geben.
Eine derartige Anfrage verwundert mich:
1. der Zeitraum liegt 25 Jahre zurück;
2. im angefragten Zeitraum war ich Vollzeit-Angestellter (mit abgeführten Rentenvers.Beiträgen);
3. im Laufe der letzten Jahre wurden bereits mehrere Renten-Versicherungsverlaufs-Bescheide erlassen;
4. den Internet-Auftritt der DRV verstehe ich derart, dass nur 8 Jahre Ausbildungs- und Studienzeiten (nach Alter 17 Jahren) rentenwirksam berücksichtigt werden;
und diese Zeiten habe ich durch Ausbildung und Studium (beides abgeschlossen) ohnehin bereits überschritten.
Was mag (Hinter-)Grund einer solchen Anfrage sein?
Und wie begegnet man einem derartigen Ansinnen geeignet (sofern es Blödsinn oder Willkür sein sollte)?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Ela