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Auskunftspflicht

von Ernst01.11.2008 | 15:24
947 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, bekomme seit 28 Jahre betriebliche Altersversorung, habe noch nie eine Auskunft bekommen wie hoch meine Zusatzversorgung ist.Mein Arbeitgeber macht das einfach nicht. Wie komme ich an die Auskunft ohne grosses Aufsehen, da ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe. Möchte noch mindentens 4 Jahre arbeiten. Mit freundlichen Gruß J.Lesmeister

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort von Schiko, sich an das Versicherungsunternehmen zu wenden, ist zutreffend, sofern Ihr Arbeitgeber einen externen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) gewählt hat. Hier können Sie sich an das Versicherungsunternehmen/Pensionskasse wenden, um die Höhe Ihrer Anwartschaften zu erfahren.

Sollte Ihre betriebliche Altersvorsorge über einen internen Durchführungsweg abgewickelt werden, steht Ihnen evtl. noch eine Unterstützungskasse als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei einer Direktzusage bleibt Ihnen jedoch als Ansprechpartner nur der Arbeitgeber, der eine entsprechende Pflicht zur Auskunft hat.

1 Antworten

Schiko.am 01.11.2008 | 16:29
Nehme an, hier liegt eine kleine verwechslung vor. Sie sind ja noch aktiv im be- rufsleben, bekommen also noch keine rente. Ich vermute dagegen sie haben beim arbeitgeber eine direktversicherung durch gehaltsumwandlung abgeschlossen. Der arbeitgeber hält vom lohn vereinbarungsgemäß beträge ein die in versicherungsbei- träge umgewandelt werden. Da müssten doch aber auch sie irgendwelche unterlagen in den händen haben. Wenden sie sich doch einfach an diese gesellschaft und verlangen sie eine kontoauskunft. MFG.
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