Die Antwort von Schiko, sich an das Versicherungsunternehmen zu wenden, ist zutreffend, sofern Ihr Arbeitgeber einen externen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) gewählt hat. Hier können Sie sich an das Versicherungsunternehmen/Pensionskasse wenden, um die Höhe Ihrer Anwartschaften zu erfahren.
Sollte Ihre betriebliche Altersvorsorge über einen internen Durchführungsweg abgewickelt werden, steht Ihnen evtl. noch eine Unterstützungskasse als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei einer Direktzusage bleibt Ihnen jedoch als Ansprechpartner nur der Arbeitgeber, der eine entsprechende Pflicht zur Auskunft hat.