Sehr geehrte ExpertInnen,
eine/r meine/r PatientInnen, nachfolgend Patient genannt, hat einen Rentenantrag wegen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit bei der DRV gestellt. Per Einschreiben/Rückschein bin ich darüber informiert worden, daß die der DRV gegenüber abgegebene pauschale Entbindungserklärung von meiner ärztlichen Schweigepflicht unter Androhung eines Versagensbescheides wegen mangelnder Mitwirkung „erzwungen“ worden sei und deshalb nichtig sei und widerrufen werde. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich gemäß § 100 SGB X nur zu Auskünften – auf konkrete Fragen – verpflichtet sei und dass ich erst dann schriftlich von meiner Schweigepflicht entbunden werden würde, wenn ihm die Fragen und Antworten bekannt und erläutert worden seien. Es wurde mir ausdrücklich verboten Unterlagen jemals herauszugeben, auch wenn seitens der DRV diesbezüglich eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen würde. Ich hätte nur die Pflicht Auskünfte zu erteilen.
Der Patient verwies mich auf Rückfrage auf dieses Forum, wo er seine Informationen her habe.
Die Anfrage der DRV xy, in der ich formularmäßig aufgefordert wurde - unter Hinweis auf den Rentenantrag und eine existierende Schweigepflichtentbindungserklärung - alle den Patienten betreffenden ärztlichen Aufzeichnungen, Arztbriefe, Krankenhausentlassungsberichte und sonstigen Unterlagen der DRV xy in Kopie zur Verfügung zu stellen, habe dahingehend beantwortet, daß ich gemäß § 100 SGB X nur verpflichtet bin erforderliche Auskünfte auf konkret gestellte Fragen zu beantworten. Ich habe deshab um konkrete Fragen nachgesucht.
Die DRV xy akzepziert das nicht, verlangt weiterhin die Herausgabe der Unterlagen und droht mir mit einem Verfahren beim Sozialgericht. Geht das rechtlich überhaupt?
Was soll ich also tun?
Eine Mitteilung an die DRV xy, dass der Patient seine Entbindungserklärung widerrufen hat und auf Einhaltung des § 100 SGB X besteht ist mir nach § 203 StGB und der BO verboten und könnte mich die Approbation kosten. Auch ist verständlich und nachvollziehbar, dass der Patient voll informiert darüber sein möchte, was die DRV wissen will und ich berichte, bevor er mich von meiner Verschwiegenheitspflicht entbindet.
Für Ihre Mühe darf ich mich im Voraus bedanken