Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rentner1956,
die Zahlung einer Rente aus der Schweiz für Ihre Arbeitszeiten in der Schweiz wird nicht auf die Zahlung der Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
In welcher Form aus der Rente der schweizerischen Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht beurteilen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Krankenversicherungsträger.
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