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Ausländische Versicherungsnachweise

von Martina17.05.2007 | 10:31
1691 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Rahmen der Kontenklärung (Fehlzeiten und Auslandsaufenthalte)möchte die RV z.B.Versicherungskarten der ausländischen Rentenversicherung haben. Diese sind selbstverständlich nicht auf deutsch. Kann die RV trotzdem etwas damit anfangen? Können das Kopien sein? Muss ich einen separaten Antrag stellen, damit die RV Auskünfte dieser Versichung einholt?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.05.2007 | 10:24

Fügen Sie Ihrer Antwort Kopien der ausländischen Schriftstücke (unübersetzt) bei, das ist ausreichend. Sollten noch Fragen offen sein, wird man sich wieder an Sie wenden.

2 Antworten

Schadeam 17.05.2007 | 14:58
die RV kann dann etwas damit anfangen, wenn Deutschland mi dem Staat, in dem Sie gearbeitet haben, ein Abkommen hat. In diesen Fällen werden die Unterlagen weitergegeben und wir erhalten von diesem Staat gegebenenfalls eine Beitragsaufstellung. Sind das z.B. Unterlagen aus einem sonstigen Staat, braucht die deutsche RV diese nicht - man weiß dann allenfalls, dass es sich um eine geklärte Lücke handelt. Sie können natürlich unabhängig von einer deutschen Kontenklärung jederzeit auch jede ausländische Rentenversicherung anschreiben um dort die dortigen Zeiten zu klären. Bsp: man brauch ja nicht die deutsche RV um an die britische RV einen Brief wegen einer britischen Beitragsaufstellung zu schreiben!
?-?am 18.05.2007 | 13:45
wenn es um Unterlagen aus Österreich, Schweiz oder Lichtenstein geht, könne sie auf eine Übersetzung getrost verzichten. Die Experten der DRV beherrschen auch diese 3 Sprachen
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