ein ausländischer arbeitgeber(südafrika)mit einem sitz in deutschland möchte mich gern befristet einstellen. wie ist die sozialversicherungspflicht geregelt, im forum finde ich nur einen beitrag zu einem eu - staat...
21.06.2007, 13:45
von
susanne
21.06.2007, 15:56
von
bekiss
Wenn der Betriebssitz in Deutschland ist, gelten die deutschen Bestimmungen, sonst würde ja massenweise "ausgeflaggt".
21.06.2007, 17:33
Experten-Antwort