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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Herr Dr. Lambrev,
die Berechnung der deutschen Teilrente für Ihren Vater kann an dieser Stelle nur bedingt erläutert werden. Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe Thematik.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Systematik der Rentenberechnung anhand der beiden folgenden Informationsbroschüren nachzuvollziehen.
deutsche Rentenberechnung
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/rente__so__wird__sie__berechnet__alte__bundesl_C3_A4nder,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundesländer
Besonderheiten im europäischen Kontext
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa
Im Wesentlichen gilt danach folgendes: In einer innerstaatlichen Berechnung werden nur die deutschen Versicherungszeiten Ihres Vaters für die Rentenberechnung herangezogen. Dabei werden für die deutschen Beschäftigungszeiten, den Grundwehrdienst und gegebenenfalls die Hochschulzeit Ihres Vaters sogenannte Entgeltpunkte ermittelt. Die Summe der Entgeltpunkte wird mit einem Rentenartfaktor (bei einer Altersrente beträgt dieser 1) und dem aktuellen Rentenwert (ab 01.07.2008: 26,56 Euro) vervielfältigt. Das Ergebnis ist der monatliche Rentenzahlbetrag.
Zusätzlich wird eine zwischenstaatliche Berechnung durchgeführt, in der auch die in Bulgarien und gegebenenfalls weiteren europäischen Ländern (Österreich?) zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der beiden Berechnungen werden verglichen und der jeweils höhere Betrag wird als deutsche Rente gezahlt.
Der Hochschulabschluss Ihres Vaters selbst wird nicht besonders berücksichtigt. Eine höhere Rente für Akademiker ist in Deutschland nicht vorgesehen. Allerdings wird die Zeit des Hochschulstudiums als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt, die sich rentensteigernd auswirken kann.
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