Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausländischer Minijob ???

von emmalinda03.04.2018 | 22:56
552 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Experten, als Deutsche strebe ich einen mehrmonatigen Arbeitsaufenthalt in Österreich als Servicekraft/Küchenhilfe an. Ich würde diesen Job gerne als Minijob antreten damit ich Wartezeiten, höhere Rente und Riester-Förderung erhalte. Mein AG - eine Alm - würde mitspielen, wenn es rechtlich möglich ist. Kann also ein ausländischer AG einen Deutschen als Minijobber einstellen? Er würde auch die Anmeldung und alles übernehmen. Wenn es nicht klappt: Gibt es andere Möglichkeiten mit einem Job in Österreich was für die deutsche Rente zu tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo emmalinda,

wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, unterliegt eine in Österreich bei einem österreichischen Arbeitgeber ausgeübte Beschäftigung grundsätzlich dem österreichischen Sozialversicherungsrecht. Eine Beitragszahlung an die Deutsche Rentenversicherung aufgrund dieser Tätigkeit scheidet insoweit aus. Unabhängig davon besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen. Nähere Informationen zu den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für eine Beschäftigung in Österreich können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/11_meine_zeit_in_oesterreich.pdf?__blob=publicationFile&v=20

Hinsichtlich der weiteren europarechtlichen Regelungen zum Rentenversicherungsrecht (insbesondere auch zu Rentenansprüchen und Rentenberechnung) informiert folgende Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=28

Hinsichtlich der von Ihnen genannten Riester-Förderung wäre noch zu bemerken, dass eine unmittelbare Förderberechtigung grundsätzlich an die Rentenversicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung gekoppelt ist und bei einer (ausschließlichen) Beschäftigung in Österreich verloren geht. Insoweit wäre eine Riesterförderung dann nur noch über eine mittelbare Förderberechtigung (über einen unmittelbar förderberechtigten Ehegatten) realisierbar.

Gerade auch im Hinblick auf die Komplexität Ihrer Fragestellung, können Sie sich gern auch persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers kostenlos zu diesen Themenkomplexen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 03.04.2018 | 23:06
Wenn Sie in Österreich bei einem österreichischen Arbeitgeber arbeiten fallen Sie unter das Recht in Österreich. Ich glaube nicht dass irgendein Betrieb in Österreich Sie nach deutschen Regeln anstellen würde.... Meinen Sie ein deutscher Betrieb würde einen Inder nach indischem Recht anstellen nur weil der das unbedingt will? Und müsste den dann in Indien bei der SV anmelden? So einen Schwachsinn tut sich garantiert keiner an. Zusätzlich zu den Beiträgen in Österreich dürfen Sie dann gerne in D freiwillige Beiträge zahlen.....
Marcoam 04.04.2018 | 01:05
Das AV müsste dem deutschen Recht unterfallen. Wenn es sich aber um einen österreichischen Arbeitgeber mit österreichischer Betriebsstätte und einem nach österreichische Recht geschlossenes AV ist, dann besteht kein Bezug zu Deutschland außer der Nationalität des Arbeitnehmers. Es gibt jedoch Ausnahmen. Es gibt tatsächlich Abkommen mit anderen Ländern über das Sozialversicherungsrecht. Hierzu hat die DRV sogenannte Verbindungsstellen wo man sich hinwenden kann. Jedenfalls erwirbt man auch in Österreich einen Rentenanspruch. Zudem kann man in Deutschland auch unter Umständen freiwillig Beiträge zahlen. Das alles sind aber sehr spezielle Einzelfallfragen die nur die DRV selbst verbindlich beantwortet kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026