Sehr geehrter ChrisAlexJo,
grundsätzlich besteht in der Schweiz ein Volksversicherungssystem, in das sowohl Arbeitnehmer/Selbstständige als auch Einwohner einzahlen.
Es entstehen daher Wohn- und/oder Versicherungszeiten, die später grundsätzlich auch für die Erfüllung der Mindestwartezeit von fünf Jahren - und damit für die Erfüllung eines deutschen Rentenanspruchs - im Wege der Zusammenrechnung zu berücksichtigen wären.
Sofern Ihnen das „zu wenig“ ist, wären Sie aber auch während Ihres Aufenthalts in der Schweiz zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, ohne dass Sie zuvor überhaupt einen Beitrag zur GRV gezahlt haben müssten (vorausgesetzt wird die deutsche Staatsangehörigkeit).
Der Mindestbeitrag beträgt zurzeit monatlich 84,15 €.
Letztlich müssten Sie jedoch selbst entscheiden, ob Sie zusätzlich zur schweizerischen Versicherung freiwillige Beiträge zur deutschen GRV leisten wollen/können.
Eine „Lücke“ in Ihrer deutschen Versicherungsbiografie entstünde für die Zeit des Aufenthaltes in der Schweiz grundsätzlich jedenfalls nicht.
Hier der Link zur bereits genannten Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/33_meine_zeit_in_der_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Mit freundlichen Grüßen
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 29.04.2016, 14:33 Uhr]