Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDer Beitrag von Rosanna vom 23.02.2009 wird noch um folgende Punkte ergänzt.
Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente führt grundsätzlich zu einem Rentenabschlag, der für die gesamte Bezugsdauer der Altersrente als auch für eine eventuell nachfolgende Hinterbliebenenrente bestehen bleibt.
Die Höhe der Rente, die in das Ausland (hier Kanada) gezahlt werden kann, hängt auch von der Staatsangehörigkeit des Rentners ab, weil die gesetzlichen Bestimmungen zwischen Deutschen, gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen und ausländischen Staatsangehörigen unterscheiden. Sofern Sie also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Rente wie bereits im Beitrag von Rosanna erwähnt, mit Ausnahme evtl. Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebietes und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz in voller Höhe gezahlt werden.
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