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Experten-Antwort

Ausland

von Verlasser11.04.2017 | 09:18
1086 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Habe vor ab dem Sommer in der Schweiz zu arbeiten, und dort in die entsprechenden Alterssicherungssysteme einzuzahlen. Kann ich gleichzeitig auch noch freiwillige Beiträge in Deutschland zahlen? Und wenn ja, macht dies überhaupt Sinn, da soviel ich mich hineingelesen habe, die Zeiten in der Schweiz für die sogenannte Wartezeiterfüllung in Deutschland auch gelten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Verhältnis zur Schweiz gelten gemäß der bilateralen Verträge, die die Schweiz im Jahre 2001 (oder 2002) mit der EU geschlossen hat im Prinzip die gleichen Regelungen wie für einen Staat der EU.

Jedes Land zahlt später eine Rente nach den im jeweiligen Staat entrichteten Beiträgen. Die Rente für alle Staaten wird im Wohnsitzland beantragt. Wenn es um Mindestzeiten geht werden die Zeiten im anderen Staat mitgerechnet.

Daher ist es für einen Arbeitnehmer der in der Schweiz Pflichtbeiträge in die AHV einzahlt nicht notwendig parallel dazu freiwillige Beiträge in Deutschland einzuzahlen.

Möglich wäre die freiwillige Versicherung, in der Praxis wird dies jedoch kaum genutzt - weil es eben für zusätzliche Versicherungszeiten nicht erforderlich ist. Zudem gibt es in der Schweiz durch die Pensionskassen ziemlich vernünftige Betriebsrentensysteme.

Wenn Sie dennoch die freiwillige Versicherung ins Auge fassen, müssen Beiträge für 2017 spätestens am 31.03.2018 gezahlt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Verlasseram 11.04.2017 | 10:16
Danke für die Antwort.
KSCam 11.04.2017 | 19:15
bei allem Respekt W*lfgang, sind solche Spitzfindigkeiten doch eher zu erwähnen angebracht wenn diese Frage im Februar 2018 auftauchen würde. Heute am 11.04.2017 ist noch fast ein Jahr Zeit da gehts doch noch nicht ums ausreizen des letztmöglichen Termins, oder? Und der Abschlagsausgleich - ist der wirklich ein Thema? Der Fragesteller könnte ja Mitte 30 sein und gerade mit dem Studium fertig? Und vielleicht wohnt er ja in D und arbeitet nur in CH (solche Grenzgänger gibts in meiner Region etwa 30.000), dann kann er jederzeit die Beratung aufsuchen. Ist alles recht weit hergeholt.
W*lfgangam 11.04.2017 | 18:45
Ergänzend: bzw. beantragt werden. Dafür reicht auch schon eine Terminvereinbarung (auch nur zur Beratung über die freiwillige Versicherung), die bis zu 31.03. abgeschlossen wird (sofern in dieser Zeit ein besuchsweiser Aufenthalt in D geplant ist). an Verlasser: Sie haben so etwas mehr Luft zur Information über Sinn und Unsinn der freiwilligen Versicherung, alternativ zu Ausgleichszahlungen für Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente. Die Info würde ich mir allerdings schon in diesem Jahr holen, da Beitragszahlungen auch steuerliche Vorteile ergeben könnten - Zahltag entscheidend. Gruß w.
W*lfgangam 12.04.2017 | 20:48
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, natürlich - da aber nix Näheres bekannt ist, sind weit hergeholte Infos/Unterstellungen/Möglichkeiten nie fehl am Platz, die punktuell nützlich sein könnten ...der Verlasser selbst sitzt ja hier nicht vor uns, nimmt die Antwort ggf. zum Anlass, seine Frage zu konkretisieren (oder gar vorschnell als 'erledigt' zu sehen/was fatal sein kann) – wenn es ihm im Detail wichtig ist und die Denkanstöße hilfreich sein könnten. Da muss man auch mal seriösen Bürostuhl/Fakten von fliegenden Gedanken in einem Forum am heimischen Lümmelstuhl/Füße-neben-der-Tastatur trennen können – am Feierabend bleibt der Beamte virtuell im Büro :-) Gruß w.
Sonja Schmideram 13.04.2017 | 19:13
Zitat von Groko anzeigenausblenden
bei allem Respekt W*lfgang, sind solche Spitzfindigkeiten doch eher zu erwähnen angebracht wenn diese Frage im Februar 2018 auftauchen würde. Heute am 11.04.2017 ist noch fast ein Jahr Zeit da gehts doch noch nicht ums ausreizen des letztmöglichen Termins, oder? Und der Abschlagsausgleich - ist der wirklich ein Thema? Der Fragesteller könnte ja Mitte 30 sein und gerade mit dem Studium fertig? Und vielleicht wohnt er ja in D und arbeitet nur in CH (solche Grenzgänger gibts in meiner Region etwa 30.000), dann kann er jederzeit die Beratung aufsuchen. Ist alles recht weit hergeholt.
Ui, Du wagst es dem Forumsgranden zu widersprechen? Das nenn Ich mal mutig.
In der Tat. Ich seh das positiv. Sonst hätte ich mir die Frage gestellt, ob der KSC nur ein Arschkriecher ist.
W*lfgangam 13.04.2017 | 20:03
Zitat von Sonja Schmider anzeigenausblenden
Ui, Du wagst es dem Forumsgranden zu widersprechen? Das nenn Ich mal mutig.
In der Tat. Ich seh das positiv. Sonst hätte ich mir die Frage gestellt, ob der KSC nur ein Arschkriecher ist.
...Ihr seid lustig/nicht erkenntnisresistent - die Welt besteht nicht nur aus einfachen Regenbogenfarben auf Ostereiern. Und Widerspruch ist die stärkste Waffe für Mehrwissen/Veränderung/Evolution eben :-) In diesem Sinne ...holt schon mal die Schneeschippe raus, um nach verborgenen Easter-Eggs zu buddeln – und, vergesst die kleinen Groko-Amöben nicht ins warme Nest zu holen *g Gruß und schöne Feiertage w.
Grokoam 18.04.2017 | 07:39
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
bei allem Respekt W*lfgang, sind solche Spitzfindigkeiten doch eher zu erwähnen angebracht wenn diese Frage im Februar 2018 auftauchen würde. Heute am 11.04.2017 ist noch fast ein Jahr Zeit da gehts doch noch nicht ums ausreizen des letztmöglichen Termins, oder? Und der Abschlagsausgleich - ist der wirklich ein Thema? Der Fragesteller könnte ja Mitte 30 sein und gerade mit dem Studium fertig? Und vielleicht wohnt er ja in D und arbeitet nur in CH (solche Grenzgänger gibts in meiner Region etwa 30.000), dann kann er jederzeit die Beratung aufsuchen. Ist alles recht weit hergeholt.
Ui, Du wagst es dem Forumsgranden zu widersprechen? Das nenn Ich mal mutig.
In der Tat. Ich seh das positiv. Sonst hätte ich mir die Frage gestellt, ob der KSC nur ein Arschkriecher ist.
...Ihr seid lustig/nicht erkenntnisresistent - die Welt besteht nicht nur aus einfachen Regenbogenfarben auf Ostereiern. Und Widerspruch ist die stärkste Waffe für Mehrwissen/Veränderung/Evolution eben :-) In diesem Sinne ...holt schon mal die Schneeschippe raus, um nach verborgenen Easter-Eggs zu buddeln – und, vergesst die kleinen Groko-Amöben nicht ins warme Nest zu holen *g Gruß und schöne Feiertage w.
Na haste die Eier gefunden oder wieder nur Korinthen.
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