Sowohl bei der Grundsicherung wie auch bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um die Fortsetzung der früheren Sozialhilfe. Mit der Rente hat dies zunächst nichts zu tun. Für Ihre Anfrage wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialleistungsträger Arbeitsgemeinschaft oder Grundsicherungsamt.
Eine Mitteilung an die Rentenversicherung ist erst bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes notwendig, schon um Ihnen Schreiben, zum Beispiel zur Rentenanpassung, zusenden zu können.
Sollte die Abwesenheit länger sein, ohne den gewöhnlichen Aufenthalt zu verändern, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass sich jemand um Ihre Post kümmert.