Auslandsaufenthalt

von
Mirko

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde in der Zukunft für bestimmte Zeit (ca. 3 Jahre) für ein ungarisches Unternehmen in Ungarn tätig sein.

Meine deutsche Staatsbürgerschaft werde ich behalten, da ich die Absicht habe nach Deutschland zurückzukehren.

Besteht die Möglichkeit meine Arbeitszeit im Ausland bei der deutschen Rentenversicherung anrechnen zu lassen, eventuell über eine freiwille Versicherung oder über eine Anwartsversicherung?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko F.

von
Nakel

Hallo Mirko,

schauen Sie sich diese Infohefte an:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/meine__zeit__in__ungarn,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/meine_zeit_in_ungarn

und

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa

Wie Sie sehen können ist eine freiwillige Weiterversicherung in Dt, bei zeitgleicher Beitragsabführung in Ungarn nicht zwingend notwendig (jedenfalls nicht zur Lückenfüllung).
Käme auf den Zweck bzw. den Hintergrund der freiw. Beitragszahlung an... Vor- und Nachteile und deren Auswirkungen sollten Sie sich aber zur Beweislast lieber in einer Beratungsstelle der DRV aufzeigen lassen.

Experten-Antwort

Hallo Mirko,

wenn Sie für 3 Jahre in Ungarn beschäftigt werden, sind dafür in der ungarischen Rentenversicherung Beiträge zu entrichten. Aus diesen Beiträgen würden Sie im Leistungsfall eine ungarische Rente erhalten. Gleichzeitig berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung diese ungarischen Versicherungszeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für einen deutschen Rentenanspruch. Insoweit entsteht Ihnen durch die ungarische Beschäftigung nicht unbedingt ein Nachteil.

Dennoch können Sie neben dieser ungarischen Beschäftigung zusätzlich freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen oder sich auf Antrag in Deutschland pflichtversichern. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich in der Höhe der zu zahlenden Beiträge und der späteren Auswirkung bei einer Rentenzahlung. Wenn Sie diese Beitragszahlung wünschen, sollten Sie sich aber in jedem Fall persönlich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Unabhängig davon empfehle ich Ihnen aber, sich an die folgende Stelle zu wenden:

Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (http://www.dvka.de)

Wenn Sie tatsächlich nur für ca. 3 Jahre in Ungarn arbeiten wollen, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung für diese Beschäftigung keine ungarischen Beiträge zu zahlen. Vielmehr wird die Ausnahmevereinbarung auf Ihren Wunsch über die DVKA mit den ungarischen Versicherungen geschlossen und für den vereinbarten Zeitrahmen gelten dann für Ihre Beschäftigung in Ungarn weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Dies bedeutet, dass so wie bisher für Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung etc. gezahlt werden. Eine ungarische Rente werden Sie dann nicht erhalten, weil die Beschäftigung in Ungarn von der Deutschen Rentenversicherung abgegolten wird.

von
Chris

Zitiert von: Mirko

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde in der Zukunft für bestimmte Zeit (ca. 3 Jahre) für ein ungarisches Unternehmen in Ungarn tätig sein.

Meine deutsche Staatsbürgerschaft werde ich behalten, da ich die Absicht habe nach Deutschland zurückzukehren.

Besteht die Möglichkeit meine Arbeitszeit im Ausland bei der deutschen Rentenversicherung anrechnen zu lassen, eventuell über eine freiwille Versicherung oder über eine Anwartsversicherung?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko F.

Ich habe die gleiche Frage, jedoch nicht fuer das europaeische Ausland, sondern fuer China. Besteht die Moeglichkeit mich dort freiwillig zu versichern? Falls ja wo finde ich die Antraege dafuer.

Experten-Antwort

Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 SGB VI). Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter: Formulare –> Versicherung –> Pflicht- und freiwillige Versicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de). Es handelt sich um den V060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) und den V061 (Erläuterungen zu dem Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung).

Eine Antragspflichtversicherung nach § 4 SGB VI kommt für Deutsche, die eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind, zwar grundsätzlich in Betracht, sofern sie nicht aufgrund anderer Vorschriften bereits versicherungspflichtig sind. Sie kann aber nur von einer Stelle beantragt werden, die ihren Sitz im Inland (= Deutschland) hat. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Internetseite.

Wenn Sie eine Beitragszahlung wünschen, sollten Sie sich aber in jedem Fall persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Sollte es sich bei Ihrer Tätigkeit in China um eine Entsendung oder um eine selbständige Tätigkeit handeln, erkundigen Sie sich bitte bei dem GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, in Bonn (www.dvka.de), ob sich aus dem mit der Volksrepublik China geschlossenen sog. Entsendeabkommen Besonderheiten ergeben. Diese Stelle können Sie auch wegen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Zeit in China befragen.

Ein besonderer Hinweis zum Schluss:
Mangels eines entsprechenden Sozialversicherungsabkommens mit China werden Versicherungszeiten, die unter das chinesische Recht fallen, nicht bei der Berechnung der deutschen Rente und auch nicht für den Erwerb eines deutschen Rentenanspruchs berücksichtigt.

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