Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe mit meiner Familie (Frau + 2 Kinder) seit Oktober 2019 in China. Dies hat persönliche Gründe und soll mindestens bis 2029 andauern. Da ich nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, habe ich zwischenzeitlich die Einzahlung in das deutsche Rentensystem ausgesetzt.
Meine Frage nun: Falls ich im Ausland versterben sollte, ich hoffe es ja nicht, aber ein Bekannter brachte mich durch seine Gedanken darauf, könnte meine Frau trotz der aktuellen Aussetzung Witwenrente (in Höhe meiner bis Dato erarbeiteten Ansprüche) in Anspruch nehmen? Sie ist Chinesin und hat einen unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
Wenn ja, wie müsste Sie in diesem Fall vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin