Hallo Benjamin,
soweit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sind, kann diese grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt werden. Ausführlichere Informationen hierzu erhalten Sie in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=7
herunterladen können.