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Auslandspraktikum mit Erasmus Förderung + Halbwaisenrente

von Christina17.08.2020 | 19:20
392 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an die Experten der Rentenversicherung! Ich habe eine Frage bezüglich meiner Halbwaisenrente, die ich monatlich bekomme. Ich werde in dem Zeitraum 09/2020 - 01/2021 ein unbezahltes Praktikum in Spanien machen und werde dafür vom Erasmus + Programm eine Förderung (ich glaube in Höhe von ca. 495 Euro pro Monat) bekommen. Bei meinem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und ich werde währenddessen weiterhin an meiner Hochschule immatrikuliert sein. Durch die aktuelle Situation wegen dem Coronavirus hat das Erasmus Programm beschlossen nur die Tage zu fördern in denen man sich tatsächlich im Ausland aufhält. Meine Frage ist ob ich mich bei der Rentenversicherung melden muss um ihnen den Betrag meiner Förderung zu nennen, falls meine Halbwaisenrente deshalb gegebenenfalls gekürzt werden muss? Mein Plan ist es die ganzen 5 Monate in Spanien zu bleiben, aber je nach dem wie sich die Lage verändert, schließe ich auch nicht aus wieder nach Deutschland zurückzukehren, weswegen es schwierig ist den genauen Betrag zu nennen den ich erhalten werde. Vielen Dank im Voraus

7 Antworten

Pandemieam 17.08.2020 | 19:53
Spanien = Reisewarnung!!!
Christinaam 17.08.2020 | 21:24
Danke an den zweiten Kommentar! In meinem Studiengang ist es verpflichtend ein Auslandspraktikum zu machen und ich habe schon alle anderen Teile meines Studiums abgeschlossen, fehlt nur noch das Praktikum, ich denke, das gilt als ein triftiger Grund für die Einreise.
Max4.0am 17.08.2020 | 20:33
Na und? Warnung ungleich Verboten! Und ist ja schließlich kein Party-lass-die-Sau-raus-Urlaub an Ballermann & CoKG zusammen mit anderen Heringen ...
Siehe hieram 18.08.2020 | 01:56
Auf die Waisenrente wird ein Einkommen nicht angerechnet. Sie sollten aber der DRV trotzdem mitteilen, dass und weswegen Sie sich im Ausland aufhalten. Und mit Ihrer Krankenversicherung klären, ob die Krankenversicherung, die ja durch die Waisenrente 'bezahlt' ist, auch im Ausland gilt und von deren Seite vielleicht etwas von der Ersamus-Förderung einkassiert wird. Oder ob auf das Förderprogramm ansich durch die Rente etwas gekürzt wird. Und solange Spanien nicht sagt, wir wollen hier grad keine Einreisen haben, gilt die Reisewarnung der Bundesregierung ja nicht als Verbot, sondern bedeutet lediglich, dass Sie auch dort aufpassen sollen mit Abstand etc. und wenn Sie zurück kommen, gibt's halt ein bisschen Quarantäne und einen Test. Viel Erfolg und eine gute Zeit dort!
-am 18.08.2020 | 07:12
Hallo Christina, wenn Sie während Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum leisten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Halbwaisenrente, auch wenn Sie dieses Pflichtpraktikum im Ausland ableisten. Endet das Studium mit dem Ende des Praktikums, endet auch der Waisenrentenanspruch, studieren Sie nach dem Auslandsaufenthalt weiter, bleibt der Anspruch erhalten. Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt, so dass Sie dem Rentenversicherungsträger Ihre Erasmus-Förderung nicht mitteilen müssen. Sie sollten nur Ihre Anschrift in Spanien mitteilen, damit Ihr Rentenversicherungsträger Sie erreichen kann. Evtl. sollten Sie sich auch noch mit Ihrer Krankenversicherung wegen Ihres Krankenversicherungsschutzes in Verbindung setzen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Christinaam 18.08.2020 | 09:52
Zitat von - anzeigen
Hallo an die Experten der Rentenversicherung! Ich habe eine Frage bezüglich meiner Halbwaisenrente, die ich monatlich bekomme. Ich werde in dem Zeitraum 09/2020 - 01/2021 ein unbezahltes Praktikum in Spanien machen und werde dafür vom Erasmus + Programm eine Förderung (ich glaube in Höhe von ca. 495 Euro pro Monat) bekommen. Bei meinem Praktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und ich werde währenddessen weiterhin an meiner Hochschule immatrikuliert sein. Durch die aktuelle Situation wegen dem Coronavirus hat das Erasmus Programm beschlossen nur die Tage zu fördern in denen man sich tatsächlich im Ausland aufhält. Meine Frage ist ob ich mich bei der Rentenversicherung melden muss um ihnen den Betrag meiner Förderung zu nennen, falls meine Halbwaisenrente deshalb gegebenenfalls gekürzt werden muss? Mein Plan ist es die ganzen 5 Monate in Spanien zu bleiben, aber je nach dem wie sich die Lage verändert, schließe ich auch nicht aus wieder nach Deutschland zurückzukehren, weswegen es schwierig ist den genauen Betrag zu nennen den ich erhalten werde. Vielen Dank im Voraus
Hallo Christina, wenn Sie während Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum leisten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Halbwaisenrente, auch wenn Sie dieses Pflichtpraktikum im Ausland ableisten. Endet das Studium mit dem Ende des Praktikums, endet auch der Waisenrentenanspruch, studieren Sie nach dem Auslandsaufenthalt weiter, bleibt der Anspruch erhalten. Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt, so dass Sie dem Rentenversicherungsträger Ihre Erasmus-Förderung nicht mitteilen müssen. Sie sollten nur Ihre Anschrift in Spanien mitteilen, damit Ihr Rentenversicherungsträger Sie erreichen kann. Evtl. sollten Sie sich auch noch mit Ihrer Krankenversicherung wegen Ihres Krankenversicherungsschutzes in Verbindung setzen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Auch an Sie vielen Dank für die Antwort! Mit meiner Krankenkasse habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt.
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