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Experten-Antwort

Auslandsrente

von Schlaufrag02.06.2011 | 01:09
1796 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin ehemaliger DDR Bürger und lebe in Venezuela. Ich habe mit Mauerfall meinen Lebensraum nach Venezuela verlegt. Arbeitslosigkeit in der BRD wollte ich nicht. Ich habe aber in der DDR viele Jahre gearbeitet. Ich besitze ein paar der Sozialversicherungsweise der DDR (so grüne Dinger). Bald werde ich 65 Jahre alt. Ich will gerne wissen, ob ich eine Rente bekommen kann? Was muss ich tun? Kann ich die Rente auch auf ein Konto eines Vertreters oder Vereins überweisen lassen? Ich habe von einem Verein der ehemaligen DDR Bürger gehört. Es wäre schön, wenn ich da ganz unbürokratisch meine Rente überweisen lassen könnte. Würde so etwas Schwierigkeiten oder Nachweisprobleme mit sich bringen? Was wären als Unterlagen zu übermitteln? In den Sozialversicherungsausweisen sollte ja alles stehen. Ich hätte wirkliche Probleme mit einer Ausbildung. Ich hatte keine solche. Wie soll ich denn so etwas nachweisen? Das Internet kann ich gut erreichen, ein Antrag dort wäre gut möglich. Allerdings lebe ich recht weit ab von der "normalen" Zivilisation. Mit welchen Schwierigeiten müsste ich denn wohl bei einem Antrag rechnen? Einen Antrag möchte ich gerne selbe einreichen, die Hilfe einer deutschen Auslandsvertretung ist für mich seit 1989 nicht mehr interessant. Wenn ich nach Deutschland zu Besuch käme, wäre es möglich, die Anträge direkt zu stellen? Was müsste ich eigentlich an Nachweisen oder Berechtigungen vorlegen? Viele Grüße Ihr Schlaufrag

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie einen Deutschlandbesuch planen, dann ist es in der Tat sicherlich sinnvoll, die Angelegenheit in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu besprechen. Sie sollten dann sämtliche Unterlagen über Ihre Beschäftigungsverhältnisse, schulbesuche, Ausbildungsverhältnisse uä mitbringen und sich natürlich ausweisen können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1.Wenn Sie wieder in Deutschland zu Besuch sind können Sie bei der Auskunfts- und Beratungsstelle eines Versicherungsträgers einen Rentenantrag stellen bzw. eine Kontoklärung herbeiführen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann ermittelt.

2. Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit einen Vertreter zu bevollmächtigen.

3. Bei einer Antragstellung sollten Sie alle Versicherungsunterlagen mitbringen die Ihnen noch zur Verfügung stehen. Außerdem sollten Sie sich ausweisen können. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Ihnen dann behilflich sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sozialröchler?am 03.06.2011 | 03:21
Die "grünen Dinger" müssen zur Rentenversicherung in Deutschland. Wenn Sie vor einem Besuch in Deutschland rechtzeitig einen Termin machen, hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bei der Antragstellung. Sie benötigen den deutschen Personalausweis oder einen Reisepass, eine korrespondenzfähige Anschrift, ein Gutschriftkonto (BIC und IBAN), ggf. Ihre Steueridentifikationsnummer, falls schon vorhanden. Den Termin können Sie selbst über Internet (bitte rechtzeitig!) buchen unter: https://www.eservice-drv.de/eTermin Sie können auch einen Vertreter bevollmächtigen, die Antragstellung für Sie vorzunehmen. Eine formlose Vollmacht genügt. Der Vertreter muss zusätzlich auch eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses oder Ihrer Geburtsurkunde mitbringen und neben der Vollmacht natürlich auch seinen eigenen Personalausweis.
?????am 03.06.2011 | 09:46
Es ist kaum zu glauben! Jemand will - vermutlich aus bestimmten Gründen - mit dem Land BRD nichts zu tun haben, aber eine Rente von diesem Land hätte er schon ganz gerne! Einfach so! Einfach toll ! Fahren Sie doch mal kurz nach Chile, da können Sie sich mit der Margot austauschen.
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