Hallo schmidt,
doch, von Problemen mit Lettland/IN Lettland habe ich schon gehört ...allerdings nur ein einziger Fall aus jüngster Zeit (insofern mein Ton vielleicht ein wenig zu besserwisserisch war, sorry dafür).
Was mir nicht in den Kopf will, wieso
> b) der Rentenantrag nur persönlich eingereicht in Lettland eingereicht werden kann.
Der Rentenantrag ist doch über die DRV hier gestellt/weitergeleitet worden - vielleicht fehlen mir da auch die internen Zusammenhänge, WIE die DRV die Rentenanträge weiterleitet, was als wirksamer Rentenantrag gilt - und was sie in diesem Zusammenhang erledigt/als nicht erledig gilt. Im Sinne eines einheitlichen Europa wäre das persönliche Erscheinen für einen schnöden Antrag schlicht ne Sauerei.
In den Rechtsanweisungen der Regionalträger (hier deckungsgleich mit der DRV Bund/rvLiteratur) finden Sie Näheres zum § 31 FRG - wie es zu dieser fiktiven Anrechnung kommt/wann sie nicht zu erfolgen hat. Besonders Punkt R5.2 könnte interessant sein, die DRV Bund nicht nur um 'Verständnis zu bitten', sondern zu hinterfragen/auf den Topf zu setzen, wieso es ohne Anhörungsschreiben dazu kam.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R0&id=§%2031%20Rentengewährung%20aus%20dem%20Ausland%20%205%20927
Aus der Ferne lässt sich das leicht 'bewerten'/kritisieren ...keiner hier weis, was tatsächlich der aktuelle Stand bei Ihrer Mutter ist, was beiderseitig getan/unterlassen wurde.
Anhand des genannten Kürzungsbetrages lässt sich aber grob umrechnen, dass Ihre Mutter etwas mehr als 20 Jahre als FRG-Zeiten aus Lettland bisher angerechnet bekommen hat - so ergibt sich die Gegenrechnung aus der Ländertabelle nach R5.3
Gruß
w.