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Experten-Antwort

Auslandsrente Lettland und Fiktivanrechnung

von schmidt10.01.2011 | 21:17
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5 Antworten

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Ich schreibe für meine Mutter, die derzeit ein riesen Problem hat. Ihre deutsche Rente wurde im Rahmen einer Fiktivanrechnung § 31 FRG um 200,- EUR gekürzt. Ein Versuch die AUslandsrente in Lettland scheitert, weil a) die Sprache nicht gesprochen wird (meine Mutter ist mehr als 30 Jahre in Deutschland und damals war noch Russisch Amtssprache), das lettische Konsulat keine Hilfe geben will/kann b) der Rentenantrag nur persönlich eingereicht in Lettland eingereicht werden kann. Meine Mutter ist zu alt und krank für eine Reise. Wie kann man dieses Fiktivanrechung verhindern, wenn der ausländische RV-Träger den Rentenantrag nicht bearbeiten möchte, aber die DRV BUND angibt, man hätte Anspruch auf die Auslandsrente ? Wir wissen nicht weiter.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.01.2011 | 06:47

Siehe Beitrag von "W*lfgang". Zusatz: Sie können als Bevollmächtigter auch tätig werden!

Experten-Antwortam 11.01.2011 | 08:35

Diese Probleme sind mir/uns nicht bekannt! Am besten ist es, dass Sie der DRV Bund dies genauso mitteilen und auf ein offenes Ohr stossen! Evtl. einen Sozialverband miteinschalten.

3 Antworten

W*lfgangam 10.01.2011 | 21:42
> b) der Rentenantrag nur persönlich eingereicht in Lettland eingereicht werden kann. Meine Mutter ist zu alt und krank für eine Reise. Hallo schmidt, das kann ich mir nicht vorstellen. Lettland = EU. Heißt, der in Deutschland gestellte Rentenantrag gilt auch für Lettland als gestellt - da ist die DRV hier in der Ermittlungspflicht ...um nach den Angaben Ihrer Mutter das Rentenverfahren 'dort' einzuleiten und abzuschließen - da muss man nicht persönlich hin. Eine pauschale Kürzung/Fiktivanrechnung deutet aber eher darauf hin, dass Ihre Mutter nicht 'mitgewirkt' hat, um den lettischen Rentenanspruch feststellen zu lassen, um diesen mit der deutschen Rente in Einklang zu bringen. Setzen Sie sich mich der örtlichen Beratungsstelle in Verbindung, um das EU-Verfahren abzuschließen - notfalls gehen Sie die Kürzung der DRV erstmal mit einem sofortigen Widerspruch an ...und begründen den 'wieso-weshalb-warum'. Gruß w. ...da ist ein wenig was schiefgelaufen bei Ihrer Mutter. 'Schuld'? - nun fragen Sie sie, wann das erste Schreiben dazu kam und warum sie nicht geantwortet hat.
W*lfgangam 11.01.2011 | 19:04
Hallo schmidt, doch, von Problemen mit Lettland/IN Lettland habe ich schon gehört ...allerdings nur ein einziger Fall aus jüngster Zeit (insofern mein Ton vielleicht ein wenig zu besserwisserisch war, sorry dafür). Was mir nicht in den Kopf will, wieso > b) der Rentenantrag nur persönlich eingereicht in Lettland eingereicht werden kann. Der Rentenantrag ist doch über die DRV hier gestellt/weitergeleitet worden - vielleicht fehlen mir da auch die internen Zusammenhänge, WIE die DRV die Rentenanträge weiterleitet, was als wirksamer Rentenantrag gilt - und was sie in diesem Zusammenhang erledigt/als nicht erledig gilt. Im Sinne eines einheitlichen Europa wäre das persönliche Erscheinen für einen schnöden Antrag schlicht ne Sauerei. In den Rechtsanweisungen der Regionalträger (hier deckungsgleich mit der DRV Bund/rvLiteratur) finden Sie Näheres zum § 31 FRG - wie es zu dieser fiktiven Anrechnung kommt/wann sie nicht zu erfolgen hat. Besonders Punkt R5.2 könnte interessant sein, die DRV Bund nicht nur um 'Verständnis zu bitten', sondern zu hinterfragen/auf den Topf zu setzen, wieso es ohne Anhörungsschreiben dazu kam. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Aus der Ferne lässt sich das leicht 'bewerten'/kritisieren ...keiner hier weis, was tatsächlich der aktuelle Stand bei Ihrer Mutter ist, was beiderseitig getan/unterlassen wurde. Anhand des genannten Kürzungsbetrages lässt sich aber grob umrechnen, dass Ihre Mutter etwas mehr als 20 Jahre als FRG-Zeiten aus Lettland bisher angerechnet bekommen hat - so ergibt sich die Gegenrechnung aus der Ländertabelle nach R5.3 Gruß w.
schmidtam 11.01.2011 | 08:21
Also die DRV hat vor ca. 1 Jahr den E207 inkl. Arbeitsbuch anderen Kopien zur Weiterleitung an den lettischen RV-Träger bekommen. Warum liegt dann mangelnde Mitwirkung vor, wenn die DRV von sich aus dasd Verfahren eingeleitet und wir alle notwendeigen Unterlagen übersandt haben ? Als BV in Lettland ist nicht so einfach. LAit Konsulat ist hier vor dem Notar eine Vollmacht zu erstellen, dann in lettische Übersetzen zu lassen und abschließend im Konsulat gegen Geld natürlich bestätigen zu lassen. Ein unglaublicher Aufwand der nicht bringt, weil ich sowieso kein lettisch kann und nicht helfen kann. Oder soll ich auf meine Kosten nach Lettland und dort den Antrag stellen ? Falls Sie es nicht glauben, es ist so das man in Lettland den Antrag nicht per Post zuzleiten kann, sondern persönlich abgeben muss. Das man mir telefonisch in Lettland bestätigt und auch das Kosulat. Dieses Verfahren innerhaln der EU ist eine einzige Zumutung.
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