Grundsätzlich werden alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (also auch Zeiten in Österreich) vom Familiengericht ermittelt und beim Versorgungsausgleich berücksichtigt. Einzelheiten müssten direkt mit dem Familiengericht geklärt werden.
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Grundsätzlich werden alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (also auch Zeiten in Österreich) vom Familiengericht ermittelt und beim Versorgungsausgleich berücksichtigt. Einzelheiten müssten direkt mit dem Familiengericht geklärt werden.
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