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Experten-Antwort

Auslandsrückkehrer

von Anne15.12.2015 | 15:05
1535 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hier geht es um Halbwaisenrente. Folgendes: ich habe 17 Jahre im aussereuropäischen Ausland gelebt und kehre jetzt nach Deutschland zurück mit meiner Mutter nachdem mein Vater dort verstorben ist. Ich habe mein Studium dort abbrechen müssen und mir sind auch die Übergangszeitregeln bekannt. Jetzt tritt bei mir auch noch der Faktor auf, dass ich praktisch mit meinen Koffern aus dem Flugzeug steige und erstmal Wohnung, Waisenrente etc. beantragen muss, also schon eine gewisse Zeit brauche , um überhaupt in den normalen Alltag einsteigen zu können. GIbt es für Rückkehrer aus dem Ausland - deutsche Mutter, in Deutschland geboren - nicht einen Zeitraum, der ihnen diese Eingliederung zugesteht, bevor sie sich wieder ins Studium oder Ausbildung stürzen? Also neben den 4 Monaten Übergangszeit, die schon gebraucht werden für Studienplatzsuche, uniassist etc. Danke für jede Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

nein, entsprechende Regelungen für „Rückkehrer aus dem Ausland“ gibt es im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht. Insoweit kann ich Sie letztlich auch nur auf die Ausführungen von „W*lfgang verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 15.12.2015 | 16:13
Nein, so ein "Sondergesetz" gibt es für Sie nicht, zumindest kenne ich keines. Warum auch sollten für Sie Sonderregeln gelten? Sie kehren doch freiwillig nach D zurück und keiner hat Ihnen verboten weiter im Ausland zu leben, oder?
Schorscham 15.12.2015 | 17:00
Nein, so eine Eingliederungshilfe gibt es allenfalls für Asylanten. Falls sie eine 2. Staatsbürgerschaft haben, können sie es über einen Asylantrag versuchen. Im Moment bekommt fast jeder "Heini" hier in Merkel-Deutschland Asyl, was bedeudet Unterhalt und Unterkunft bis auf weiteres. Viel Glück.
Schorscham 15.12.2015 | 17:00
Nein, so eine Eingliederungshilfe gibt es allenfalls für Asylanten. Falls sie eine 2. Staatsbürgerschaft haben, können sie es über einen Asylantrag versuchen. Im Moment bekommt fast jeder "Heini" hier in Merkel-Deutschland Asyl, was bedeudet Unterhalt und Unterkunft bis auf weiteres. Viel Glück.
W*lfgangam 15.12.2015 | 18:49
Hallo Anne, ohne Nachweis einer innerhalb der Übergangsfrist beginnenden/zugesagten Ausbildung ist dieser Antrag überflüssig. Vielleicht können Sie über die Agentur für Arbeit (via Ausbildungsplatzsuche) oder ggf. Jobcenter kurzfristig 'irgendeine' Ausbildung zur Überbrückung ergattern. Gruß w. PS: > Schorsch: Im Moment bekommt fast jeder "Heini" hier in Merkel-Deutschland Asyl, was bedeudet Unterhalt und Unterkunft bis auf weiteres. Zur Info, muss ja nicht immer Bild sein ;-) > http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Stat… Zu den Leistungen für Asylbewerber, Flüchtlinge, Migranten werden Sie sicher allein passende Quellen finden.
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