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Experten-Antwort

Auslandsurlaub von KK wegen med. Reha abgelehnt

von Bettina01.06.2019 | 21:45
93 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine KK hat die von mir beantragte Reisebewilligung für einen 2wöchigen Österreich-Urlaub abgelehnt, weil die von mir beantragte med. Reha bereits vor der geplanten Reisezeit beginnen kann (Reha und Urlaub würden sich dann überschneiden). Von mir gewünscht war der Reha-Beginn unmittelbar nach der Reise, diesen Wunschtermin hat die DRV der Klinik mitgeteilt, welche mir den Termin auch bestätigt hat (bisher nur telefonisch). Und heute war die o. g. Ablehnung in der Post. Ich hatte die Reha übrigens auf Anraten des Arztes (und nicht auf Verlangen der KK) beantragt, dies sogar vor dem Krankengeldbezug (in dem ich mich mittlerweile seit 4 Wochen befinde). Da es nur um 3 Wochen Verzögerung und einen Urlaub ins EU-Ausland geht, finde ich die Ablehnung unverhältnismäßig. Hätte ich Deutschland Urlaub machen wollen und die KK nicht informiert, wäre es vermutlich gelaufen wie immer: Die KK nimmt Wartezeiten anstandslos hin (Facharzt-Termine, Reha-Gutachter-Termine, Physio... usw.) ohne sich einzuschalten und ich hätte erst Urlaub und dann Reha machen können. Ich kann auch überhaupt nicht verstehen, dass die DRV nicht gleich geschrieben hat, dass mein Terminwusch mit der KK abzustimmen ist. Hat es Sinn, Widerspruch einzulegen, oder soll ist das vergebene Mühe? Gesundheitlich geht es bei mir übrigens um den Rücken. Und die Nerven liegen blank - von Depressionen mag ich nicht sprechen, aber vermutlich hab ich die auch schon. Viele Grüße, Bettina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bettina,

prinzipiell hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss auf die Terminvergabe bei einer Rehabilitation. Grundsätzlich haben die Bewilligungsbescheide eine Bestandskraft von 6 Monaten. Das bedeutet, dass Sie Ihren Aufnahmetermin in Absprache mit der Rehabilitationsklinik frei wählen können. Wenn jedoch -eventuell nachträglich- Ihr Dispositionsrecht von der Krankenkasse eingeschränkt wurde (hierüber wurden Sie von Ihrer zuständigen Krankenkasse schriftlich informiert), müssen Sie Ihren Aufnahmetermin mit der Krankenkasse abstimmen. Ob die Krankenkasse einer Terminverschiebung zustimmt können wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich an dieser Stelle an Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KKam 02.06.2019 | 07:43
Das ist doch eine Sache, die mit der KK zu klären ist. Und wenn Sie schon Hilfe in einem Forum suchen, sollten Sie sich dann auch an ein Forum der Krankenkasse wenden. https://www.krankenkassenforum.de/
A.K.am 02.06.2019 | 08:07
Erfahrungsgemäß wird hier die Krankenkasse nicht mitspielen, warum sollte sie das auch. Gesundheit (in diesem Fall eine Reha) geht nun mal vor privatem Urlaubsvergnügen. Schliesslich beziehen Sie ja auch eine Sozialleistung.
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