Hallo Bettina,
prinzipiell hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss auf die Terminvergabe bei einer Rehabilitation. Grundsätzlich haben die Bewilligungsbescheide eine Bestandskraft von 6 Monaten. Das bedeutet, dass Sie Ihren Aufnahmetermin in Absprache mit der Rehabilitationsklinik frei wählen können. Wenn jedoch -eventuell nachträglich- Ihr Dispositionsrecht von der Krankenkasse eingeschränkt wurde (hierüber wurden Sie von Ihrer zuständigen Krankenkasse schriftlich informiert), müssen Sie Ihren Aufnahmetermin mit der Krankenkasse abstimmen. Ob die Krankenkasse einer Terminverschiebung zustimmt können wir nicht beeinflussen. Bitte wenden Sie sich an dieser Stelle an Ihre Krankenkasse.