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Experten-Antwort

Auslandszeiten Erwerbsminderungsrente

von Carfan24.01.2014 | 10:46
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Leider kann mir bisher niemand Auskunft geben über die Höhe der Rente die ich bekommen würde wenn die Erwerbsminderungsrente genehmingt wird. Ich wohne in Deutschland. Habe in Deutschnland meine Erwerbsminderungsrente beantragt. Ich bin geboren in den Niederlanden und habe in den Niederlanden die meiste Zeit meines Erwerbslebens gearbeitet. Nach Kontenklärung teilt mir die Deutsche Rentenversicherung nur die Höhe der Erwerbsminderungsrente Deutschland mit. Bei Nachfrage bei der Deutschenrentenversicherung über die Höhe der Niederländische Rente sagte man mir, ich sollte mich darüber in den Niederlanden informieren. Die Niederländische Versicherung sagt, ich soll mich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, weil ich da meine Rente beantragt habe. So bekomme ich bei keiner der Versicherungen eine Auskunft. Gerne möchte ich wissen wieviel Rente mir zustehen würde wenn meine Erwerbsminderungsrente genehmigt würde, so dass ich weiß um welchen Betrag ich momentan kämpfe. Wer ist jetzt zuständig und wer kann/muss mir Auskunft geben über die Höhe meiner Erwerbsminderungsrente Deutschland und den Niederlanden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carfan,

der deutsche Rentenversicherungsträger kann Ihnen nur eine Auskunft über die Höhe der deutschen Rente geben. Für die holländische Rente ist der niederländische Träger zuständig. Ich würde dort nochmals nachfragen.

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3 Antworten

NBGFUNam 24.01.2014 | 11:52
Hallo, die Anerkennung einer Rente liegt immer im Hoheitsbereich eines jeden Staates / Rentenversicherung; soll heißen: Die deutsche Rentenversicherung kann einer ausländischen RV nicht vorschreiben ob oder wann eine Rente zu zahlen ist, geschweige denn über die Höhe einer Rente aus dem Ausland eine Auskunft geben. Die Rentenhöhe aus Zeiten die bei der deutschen RV zurückgelegt wurden werden von der deutschen RV abgegolten; hierüber haben Sie bereits Mitteilung erhalten (siehe Renteninfo) sofern Erwerbsminderung vorliegt und die sonstigen versicherungsrechtllchen Voraussetzungen erfüllt sind.
alles Käse...am 24.01.2014 | 11:56
Also: in D gibt es die RentenINFORMATION und die RentenAUSKUNFT - wenn diese nach Kontenklärung ausgestellt wird ist die Angabe zur Höhe der EM-Rente aus D ja zutreffend; der niederländische Träger muss schon selbst über sein nationales Recht Auskunft erteilen - vielleicht tut er dies nicht so intensiv, wie es die DRV von Gesetzes wegen muss... Folglich: ran an den niederländischen Träger - ggf. dessen Aufsicht angehen! (anders kenne ich das nur beim DPRA oder bei Kleinstrentenregelung)
Carfanam 03.02.2014 | 15:45
ich habe mich nochmal bei dem Niederländischen Versicherungsträger informiert und die sagen dass ich definitiv keine Erwerbsminderungsrente aus den Niederlanden bekommen werde, weil ich NICHT mehr in den Niederlanden versichert bin, weil ich Deutschland wohne und arbeite. Im Moment sieht es aus dass ich nur eine Rente für die Arbeitsjahren in Deutschland bekommen würde und die Arbeitsjahren von den Niederlanden überhaupt keine Rolle mehr spielen (laut Niederländische Träger). Wie ist das mit dem Europarecht? Ich habe mal gelesen dass ich keine Nachteile haben soll, weil ich von Niederlande nach Deutschland umgezogen bin.
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