Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft findet das überstaatliche Rentenrecht Anwendung. Anprüche aus verschiedenen Ländern werden gegebenenfalls zusammengerechnet Zunächst bestehen jedoch in jedem Mitgliedsstaat nationale Regelungen nach denen letzendlich die Renten gewährt werden. Sie sollten sich bei Ihren zuständigen Rentenversicherungsträgern in dem Mitgliedsstaat in dem Sie versichert waren, über die unterschiedlichen Voraussetzungen
für eine Rente erkundigen. Sollten Sie aus einem Mitgliedsstaat keine Rente erhalten, weil Sie beispielsweise nur für einen kurze Zeit dort gearbeitet haben, werden diese Zeiten gegebenenfalls bei der deutschen Rente berücksichtigt.