Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem früheren Forum haben Sie mir bestätigt, dass Hochschulzeiten unabhängig von beitragspflichtigen Gehalt/Stipendium Anrechnungszeiten sind. Nun sind in diesem Zeitraum im Versicherungsverlauf jeweils ein Monat „krank/Gesundheitsmaßnahme“ eingetragen, für die auch Entgelt resp. Stipendium gezahlt wurde.
Würden diese beiden Monate dann für die 45 Beitragsjahre berücksichtigt werden können, da Krankheitszeiten ausdrücklich dazuzählen !?
Vielen Dank!