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Auslegung der 450-Euro-Jobber Regel

von Ralf Wendland08.04.2013 | 21:46
2390 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Als 450-Euro-Jobber kann ich im Jahr 2mal über 450-Euro hinaus verdienen. Ist das immer auf das Kalenderjahr bezogen oder fängt das immer wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe neu an zu laufen?

7 Antworten

Alltagsbegleiteram 09.04.2013 | 06:08
Diese Regellung gilt für ein Kalenderjahr. Sie dürfen also zwei Mal im Jahr monatlich über 450,- Euro verdienen ohne finanzielle Einbußen zu riskieren, unabhängig davon, wie viele Arbeitgeber sie haben. Andernfalls könnte man ja monatlich den Arbeitgeber wechseln und regelmäßig mehr verdienen… Das wäre nicht im Sinne des Erfinders.
Knut Rassmussenam 09.04.2013 | 09:21
Eine solche Regelung gibt es nicht! Man kann aus unvorhersehbaren Gründen kurzzeitig unbegrenzt verdienen, ohne das der Charakter des Minijobs verloren geht. Es erfolgt ansonsten immer eine Betrachtung in die Zukunft. Wer in den zukünftigen 12 Monaten im Schnitt die 450 EUR einhält, ist Minijobber, wer vom Überschreiten schon Kenntnis ht, ist kein Minijobber. Bitte nicht das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen mit dieser Regelung verwechseln.
Ralf Wendlandam 09.04.2013 | 12:41
Zitat von Alltagsbegleiter anzeigenausblenden
Das würde dann aber bedeuten, wenn ich im November eines Jahres überhaupt erst anfange zu arbeiten, dann könnte ich gleich im November und Dezember jeweils über 450 Euro verdienen. Ist das richtig?
Knut Rassmussenam 09.04.2013 | 13:09
Dann sind sie kein Minijobber!
Hamburgerinam 09.04.2013 | 13:24
Hier finden Sie alle Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_b… Das Überschreiten der Entgeltgrenze von 450 Euro ist für gelegentliche und nicht vorhersehbare "Sonderfälle" gedacht, wie z.B. Krankheits- u. Urlaubsvertretungen.
Hamburgerinam 10.04.2013 | 14:11
Da bin ich, wie K. Rassmussen, anderer Meinung, das ist dann kein Minijob. Sie und/oder Ihr Arbeitgeber sollten das rechtssicher klären mit der DRV und der Minijobzentrale. Das kostet nur eine E-Mail oder ein Telefonat.
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